10. Februar 2010 (Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.)

Stellenangebot

Die TOA Fachstelle Münster sucht zum 15.04.2010 eine Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagogen oder vergleichbare Qualifikation für die Durchführung des Täter - Opfer - Ausgleichs im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (Mediation in Strafsachen).

Zusatzausbildung oder die Bereitschaft zur Qualifizierung als Konfliktberater oder gleichwertige Qualifikation ist erforderlich.

Arbeitszeit: 19,5 Std./Wo
Bewerbungsschluß ist der 26.02.2010

Weitere Informationen:
Verein sozial-integrativer Projekte e.V., Frau Petra Rohland
Wasserstr. 9
48147 Münster
Tel: 0251-55123
www.vip-muenster.de

16. November 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Auge um Auge, Zahn um Zahn - kein Freifahrschein für Racheengel

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Wer kennt ihn nicht, diesen Satz: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und die meisten Denken dabei an die Rechtfertigung von Rache und Gewalt. Dabei verhält es sich genau umgekehrt.

Nicht die willkürliche, unbegrenzte Rache, sondern das Gebot einer Verhältnismäßigkeit der Reaktion ist Essenz dieser Aussage.

Wikipedia meint dazu:

Übersetzt als Auge um Auge, oft zusammen mit Zahn um Zahn, wird das Teilzitat meist als Anweisung an das Opfer oder seine Vertreter aufgefasst, dem Täter Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen“ bzw. sein Vergehen zu sühnen („wie du mir, so ich dir“). Jedoch widerspricht der biblische Kontext dieser Auslegung.

Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio: Vergeltung) einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.

Die Kornwestheimer Zeitung vom 6.11.2009 stellt einen Bezug zum Täter-Opfer-Ausgleich her. Wie man ergänzend auf der Website der Heidelberger Universität nachlesen kann, sind auch renommierte Zeitschriften nicht dagegen gefeit, diesen Irrtum weiter zu verbreiten.

03. November 2009 (Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.)

Qualitätsstandards für fachgerechten Täter-Opfer-Ausgleich in der 6. Auflage

Am 2. Oktober 2009, auf dem Fachtag Täter-Opfer-Ausgleich, veranstaltet von Tatausgleich und Konsens e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft TOA des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. wurde die 6. überarbeitete Auflage der TOA-Standards vorgestellt.

Täter-Opfer-Ausgleich

Gegenüber dem traditionellen Ansatz, in der Reaktion auf Straftaten, den Täter, gemäß seiner Schuld, durch ein Gericht zu bestrafen, will der Täter-Opfer-Ausgleich Geschädigte und Täter, aktiv in den Prozess der Wiederherstellung des sozialen Friedens einbeziehen.

Oberste Priorität hat dabei die Freiwilligkeit der Teilnahme für die Geschädigten und Täter. Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu bearbeiten und die Folgen der Tat auszugleichen und Schaden wieder gutzumachen.

Um diese Arbeit im Spannungsfeld zwischen Verursachern von Straftaten und Geschädigten zu leisten sind bestimmte Parameter in den Bereichen Konzeption, Organisation und praktischer Arbeit von den Einrichtungen vorzuhalten.

Standards

Diese Standards für die TOA-Einrichtungen sind 1994 von Praktikerinnen und Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Redaktionsgruppe ist seinerzeit von den Mitgliedern der „Herbsteiner Konferenz“, einer freien Vereinigung von Mediatoren im Strafrecht, beauftragt worden. Zwischenzeitlich hat die Nachfolgeorganisation, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., gemeinsam mit dem Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich der DBH, die Betreuung der TOA-Standards übernommen. Eine unabhängige Redaktionsgruppe hat in den letzten 12 Monaten die 5. Auflage der TOA-Standards überarbeitet.

Diese nunmehr 6. überarbeitete Auflage zeichnet sich durch Straffung und Fokussierung der Inhalte auf den aktuellen Stand einer sachgerechten und reflektierten TOA-Praxis aus. Besonders im Bereich der Opferinteressen wird die Freiwilligkeit der Teilnahme von Geschädigten klarer formuliert und es wird klargestellt, dass eine Traumatisierung der Geschädigten, eine Teilnahme am TOA ausschließt.
Freiwilligkeit der Teilnahme bedeutet auch, dass Geschädigte sich nicht unter Zeitdruck, z.B. im Gerichtssaal, für einen TOA entscheiden müssen. Die TOA-Standards definieren eine angemessene Frist und die Information und Beratung durch unparteiische Dritte als Standard für Täter-Opfer-Ausgleich.

Orientiert an den Grundprinzipien der Mediation ist die 6. Auflage der TOA-Standards der 1. Auflage treugeblieben. Aber die Straffung und Konzentration auf das Wesentliche stärken die Standards als Instrument der Qualitätssicherung.

08. Oktober 2009 (Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.)

Mitgliederversammlung der BAG - TOA e.V. tagte am 02.10.09 in Mainz

Die BAG-TOA e.V. verabschiedete den Entwurf der 6. überarbeiteten Fassung der TOA-Standards auf der Mitgliederversammlung am 02.10.09 in Mainz, nachdem die breite Fachöffentlichkeit die Möglichkeit der Ergänzung hatte und diese durch Arend Hüncken eingearbeitet worden sind.
Der Vorstand der BAG-TOA e.V. wurde tournusgemäß neu gewählt: Es bleiben der 1. Vorsitzende Christian Richter (Hannover), die 2. Vorsitzende Astrid Achterberg (Miesbach), der Beisitzer Arend Hüncken (Alfeld) im Amt. Neu hinzu kamen als Beisitzerin Angela Erdt (Potsdam) und als Kassenführerin Ursula Scheel (Hannover). Ein herzlicher Dank ging an Werner Einig (Koblenz) und Bettina Huppert-Hingst (Saalfeld) für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren.
Auf der Mitgliederversammlung der BAG-TOA e.V. wurde die überarbeitete bundesweite Statistik von Thorsten Lühr vorgestellt. Es gibt zur Zeit einen Probelauf in 3 Fachstellen. Ab Januar 2010 soll die bundesweite TOA-Statistik für alle TOA Einrichtungen nutzbar sein. Mit dieser Version können die Fachstellen auch ihre eigene Jahresstatistik auswerten.
Die BAG-TOA e.V. erhofft sich eine rege Teilnahme der Mitglieder, damit es eine Übersicht über die bundesweit abgeschlossenen TOA - Fälle geben kann.
Das Gütesiegel hat sich bewährt. Viele Einrichtungen nutzten es für ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Die ersten Fachstellen werden im Frühjahr 2010, also nach 5 Jahren, erneut in einem vereinfachten Verfahren überprüft, damit sie das Gütesiegel der BAG - TOA e.V. weiterhin verwenden können.

06. Oktober 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Fachtag spannt Bogen von der Friedensarbeit in Nordirland zum Täter-Opfer-Ausgleich

Joe Doherty (rechts im Bild zu sehen) ist eine authentische Persönlichkeit. Sein Vortrag über die Situation in Nordirland und der Bericht über seinen ganz persönlichen Weg vom IRA-Kämpfer, der 23 Jahre im Gefängnis saß, zum Friedensmacher und Jugendsozialarbeiter, ließ seine Zuhörerschaft beeindruckt zurück. Frieden sei selten der einfachere Weg, gleichwohl gibt es dazu keine Alternative, so das Credo des Mannes von der grünen Insel.

Als Männer der klaren Worte sind Bundesanwalt Dr. Wolfram Schädler (pro) und MdB Siegfried Kauder (kontra) im Programm des Fachtages zum Thema 'TOA bei schweren Straftaten' angekündigt worden. Da wurde nicht zu viel versprochen. Das Streitgespräch entpuppte sich als lebendige Diskussion auf hohem Niveau. Die unterschiedlichen Positionen wurden deutlich herausgearbeitet. Beide Seiten zeigten sich jedoch nach eigenen Angaben nicht "beratungsresistent". Man hat zur Fortsetzung des Dialogs ein ausführliches Gespräch vereinbart.

Für alle, die nicht dabei waren, besteht die berechtigte Hoffnung, die aufgezeichneten Vorträge und das Streitgespräch auf diesem Weblog demnächst anschauen zu können

Dank der Unterstützung durch die Sparkasse Mainz konnte in der Woche, in der die Veranstaltung stattfand, die Ausstellung Peace Counts gezeigt werden. Neben dem Engagement von Joe Doherty waren dort die Initiativen von weiteren 23 Friedensaktivisten auf der ganzen Welt zu sehen.

Pressestimmen:
Mainzer Allgemeine Zeitung
Ad Hoc News

24. September 2009 (Boris Jarosch)

Dialog Mainz sucht Verstärkung

Auf Grund kontinuierlich steigender Fallzahlen beabsichtigt die Mainzer Fachstelle für Mediation in Strafsachen "Dialog", sich bald personell zu verstärken.
Interessenten können sich an Herrn Pörsch, den Geschäftsführer der Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e.V., wenden.
Tel.: 06131/2877710
m.poersch@outh.de

29. Juli 2009 (Regina Delattre)

Fachtag zum TOA am 2. Oktober 2009 mit spannenden Inhalten

Anlässlich ihrer Jahreshauptversammlungen laden die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., der Verein Tatausgleich und Konsens e.V. und die Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich zu einem gemeinsamen Fachtag 'Täter-Oper-Ausgleich' nach Mainz in das Haus des Jugendrechts ein. Der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz - Heinz Georg Bamberger - hat sein Kommen bereits zugesagt. Was dürfen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen noch von diesem Tag erwarten?

Einen überaus interessanten Mann, der den Weg aus der Gewalt bewusst gewählt und gefunden hat.
Eine Podiumsdiskussion, die nicht die übliche Lobhudelei, sondern wirklich Kontroverses zu Tage fördern wird.
Ein Highlight kabarettistischer Kleinkunst im 'Mainzer Unterhaus'.
Eine interessante Ausstellung, zu der renommierte Journalisten von AJA (Advanced Journalism Academie – Wir lehren und betreiben konstruktiven Journalismus) zahlreiche Beiträge zusammengestellt haben.

Die Veranstalter würden sich freuen, Sie zu diesem Fachtag begrüßen zu dürfen. Das ausführliche Programm und das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.

23. Juli 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Rechtsanwälte entdecken Täter-Opfer-Ausgleich

Man würde es unter der Rubrik nicht erwarten. Aber der Rechtstipp unter www.Anwalt.de empfiehlt den Täter-Opfer-Ausgleich als Strategie zur Vermeidung des Entzugs eines Jagdscheins nach einer Straftat.

Vor einer strafrechtlichen Verurteilung müssen deshalb geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine Verurteilung zu weniger als 60 Tagessätzen. In Betracht kommt vor allem ein Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solches Verfahren wird mit Hilfe moderner Methoden der Konfliktlösung, wie der Mediation, durchgeführt. Das Strafverfahren selbst kann für die Dauer eines solchen Verfahrens ausgesetzt werden. Wenn ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer erreicht wird, bleibt nur der Strafanspruch des Staates, um allgemein abzuschrecken vor der Begehung weiterer Straftaten

Es nicht zu kritisieren, wenn Anwälte den TOA zunehmend entdecken und ihn ihren Mandanten als eine Strategie zur Einstellung und Strafmilderung empfehlen. Man sollte da nicht zu moralisch herangehen und nicht überprüfbare Kriterien, wie Reue und dergleichen ins Feld führen. Es ist legitim, sich die besten Voraussetzungen für eine milde Verurteilung im Strafverfahren zu verschaffen. Diese Motivation schließt eine befriedigende Konfliktschlichtung und eine angemessene Wiedergutmachung ja nicht aus. Mehr denn je ist aber darauf zu achten, dass die Geschädigten in dieser Situation eine angemessene Frist zur Information und zur Entscheidung zugebilligt bekommen und eine neutrale Person den Täter-Opfer-Ausgleich durchführt.

08. Juni 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Theaterstück zum Täter-Opfer-Ausgleich

Bei einem Wettbewerb des Landes Thüringen unter dem Titel "Alles was Recht ist..." ging der zweite Preis an die Klasse 10 I des Stadtrodaer Pestalozzi-Gymnasiums. Dieses mal sollten sich die Schüler mit der Thematik 'Wegsperren - ....oder - Jugendgewalt, wie reagieren?' auseinandersetzen.

Der Preis ging an die Klasse für ein Theaterstück mit dem Titel "Klara-Sophie Farenberg, oder die etwas andere Strafe". Anhand dieses Stücks wird ein Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche vorgestellt.

Man kann nur hoffen, dass Justizministerin Marion Walsmann, welche die Ehrung vorgenommen hat, das Stück selbst gesehen und somit den Nutzen des TOA gegenüber herkömmlichen Sanktionen nachvollziehen konnte.

Eine gezielte Förderung des TOA wäre in Thüringen nämlich längst überfällig.