25. April 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Bundesjustizmininisterium besticht mit Website für Jugendliche

"Gerechte Sache" nennt das Bundesministerium der Justiz seine Website, die sich ausschließlich an Jugendliche richtet. Aktuelle Themen und informative Antworten auf spannende Fragen sowie ein Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus sind dort zu sehen.
Auch der Täter-Opfer-Ausgleich wird in gut verständlicher Form beschrieben.

26. März 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Wer darf alles im Strafrecht vermitteln?

Anders als es gemeinhin angenommen wird, ist in den einschlägigen Paragraphen zum Täter-Opfer-Ausgleich nicht davon die Rede, dass dieser nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden darf. Im Gegenteil, keiner kann das verhindern, wenn es die Betroffenen selbst ausdrücklich wollen.

Auch das Beisein eines Vermittlers ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Geschädigter und Beschuldigter können ihre Konflikte beilegen und das Ergebnis der Justiz zur weitere Bewertung vorlegen. Die Autonomie wird vom Gesetzgeber sehr stark unterstützt.

Da mag der eine oder andere schaudern. Ist da der Willkür nicht Tür und Tor geögffnet? Besonders, wenn da islamische 'Friedensrichter' aktiv werden. Entsteht da eine Paralelljustiz in Konkurrenz zur Strafjustiz?

Der Artikel 'Scharia' im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen von Volker Rieble zeichnet erfreulich unaufgeregt ein anders Bild und ist schon deshalb mehr als lesenswert.

25. März 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Der Mediator und die Laich am Teich

Nachbarschaftskonflikte sind „unser täglich Brot“. Der Krimiroman-Schwemme zum Trotz, spricht in diesen grotesk-hintergründigen, bisweilen schwarzhumorigen Geschichten jemand, der weiß von was er spricht – und schreibt. Die Rede ist vom Kollegen Manfred Fock und dessen neuem Buch LAICH AM TEICH.

Erholen und entspannen Sie sich von Ihrer täglichen Arbeit als Mediator/in beim Lesen dieses etwas anderen „Fachbuches“ zum Thema Nachbarschaftskonflikt im Täter-Opfer-Ausgleich.

Manfred Fock wurde 1955 in München geboren und lebt im Landkreis Fürstenfeldbruck (Obb.). Hauptberuflich ist er als Mediator für Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs tätig; nebenberuflich schreibend und seit dem Jahr 2003 u. a. mit „Gartenzwerg“-Lesungen im gesamten Bundesgebiet unterwegs.

Bekannt wurde er als Herausgeber mit den Sachbüchern „Jugendfußball gestern und – heute?“ (u. a. mit Uwe Seeler, Hans-Georg Schwarzenbeck, Erich Beer; 1994) und „Der Schiedsrichter im Fußballsport“ (u. a. mit Dr. Markus Merk, Günter Koch, Desmond Morris, Rainer Moritz; 1996) sowie Satiren („Die Weissagungen des Anton Hechler“, 1999) über den Fußballsport.
Mit „Der letzte Spieltag“ im Jahre 1996 („Grandios“, Die Tageszeitung Junge Welt) setzte er der Meisterelf des TSV 1860 München ein literarisches Denkmal und heimste damit bundesweit gute Kritiken ein.

Es folgte der vielbeachtete Roman „Pohlschröder fährt S-Bahn“ (2001). Spätestens mit seiner Gartenzwerg-Trilogie („Die Entführung der Gartenzwerge“, „Die Hinrichtung der Gartenzwerge“ und „Die Befreiung der Gartenzwerge“) avancierte er zum Kultautor (Stuttgarter Nachrichten). Zur Gartenzwerg-Lese-Tour erschien das das Buch „Freibier für Schnecken“ (2008). In dem im Jahr 2006 erschienen Heimatroman „Der Adler von Oberrichtbach“ setzte er sich auf satirische Weise mit der nationalsozialistischen Vergangenheit einer oberbayrischen Kreisstadt auseinander, die zuletzt auch in der Komödie „Braune Adler fliegen nicht“ thematisiert wird.

23. März 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Neues Internetportal zum Täter-Opfer-Ausgleich

Es ist so weit: Das neue Internetportal zum Täter-Opfer-Ausgleich und zu Restorative Justice ist online gegangen.

Dabei stehen nicht die Institutionen, die den Täter-Opfer-Ausgleich fördern oder anbieten im Vordergrund, sondern das Thema selbst wird in allen Facetten breit, ausführlich und vor allem verständlich behandelt werden.

Dabei gibt es zwei Zielgruppen, die in jeweils getrennten Bereichen für sie zugeschnittene Informationen bekommen:

1. Für die allgemeine Öffentlichkeit. Hier steht in leicht verständlicher Form alles, was man wissen muss, wenn man selbst vor der Frage steht, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu versuchen. Zum Beispiel beschreibt ein Zeichentrickfilm von vier Minuten Länge die Vorgehensweise und die Inhalte eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Erfahrungsberichte von Betroffenen und aktuelle Nachrichten geben eine leicht verständlichen Einblick in alle Themenbereiche, rund um den TOA.

2. Für die im Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich und angrenzenden tätigen Personen.
Hier soll nach Vorstellungen des Anbieters eine lebendige Plattform für Praktiker entstehen. Ein sogenannter 'Planet' liefert Blogs, die im Bereich von Restorative Justice relevant sind. Veranstaltungen aller Anbieter sind in einem Eventkalender verfügbar. Fachstellen des Täter-Opfer-Ausgleichs, aber auch die nachrückenden Einrichtungen, die andere Methoden von Restorative Justice anbieten, können sich im einem Einrichtungsverzeichnis eintragen und stehen damit einem Kreis an interessierten Kollegen und Kolleginnen zur Verfügung.

Tatausgleich und Konsens lädt ausdrücklich alle Institutionen, Vereine, Verbände und Fachstellen zum gemeinsamen Auftritt auf einer Plattform ein.

14. März 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Die seltsamen Auswüchse im Täter-Opfer-Ausgleich

Nicht selten kann man Berichte darüber lesen, was in deutschen Gerichtssälen als Täter-Opfer-Ausgleich firmiert und nichts, aber auch gar nichts, mit den von vielen Fachleuten - auch aus dem Bereich der Opferhilfe - unterstützten Standards zum Täter-Opfer-Ausgleich zu tun hat.

Neuestes Beispiel ist die Gerichtsverhandlung um den Formel-1-Rennfahrer Adrian Sutil. In dem Bericht von Sky heißt es, die Richterin

könnte dann bereits ein Urteil fällen, falls sich die Verteidigung und die Nebenklage nicht noch vorher auf einen "Täter-Opfer-Ausgleich" einigen.

.

Der direkte kommunikative Prozess, zwischen Opfer und Täter, ist Voraussetzung für die Annahme eines gelungenen TOA und elementarer Bestandteil einer auf Wiederherstellung des sozialen Friedens ausgerichteten Strategie. Ein materieller Deal zwischen unbeteiligten Personen kann diese Funktion nicht erfüllen.

13. März 2012 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

15 Jahre Täter-Opfer-Ausgleich in Mainz

Am Freitag, den 10. Februar 2012 feierte der Fachbereich Dialog im Verein Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen in Mainz sein 15 jähriges Jubiläum. Im Beisein des Justizministers Jochen Hartloff (erste Reihe links) wurde den Mitarbeitern von dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich, Herrn Christian Richter (zweite Reihe links), das Gütesiegel 'TOA-Q geprüfte Qualität' verliehen.

Das Gütesiegel bescheinigt der Fachstellen eine hohe Qualität in der Fallarbeit und die Ausrichtung an den Bundesweiten 'TOA-Standards'.

Der Podcast beinhaltet eine Nachbetrachtung der Mitarbeiter Susanne Hölzer, Boris Jarosch und Magdalena Piella zum Sinn und Zweck des Gütesiegels.

16. Dezember 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Filme zum Täter-Opfer-Ausgleich? Mangelware!

Auf der Suche nach geeignetem Filmmaterial zum Täter-opfer-Ausgleich muss man schon lange suchen.

Auf Youtube wird man lediglich unter der Eingabe von Täter-Opfer-Ausgleich bei Neustart neuerdings etwas finden. Leider ist der gute Beitrag des hessischen Rundfunks nicht mehr zu sehen.

Da passt es, dass Tatausgleich und Konsens zur Zeit einen Zeichentrickfilm produziert, der allen und jedem zur weiteren Verbreitung unter Angabe der Quelle zur Verfügung stehen wird.

05. Dezember 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Horst Viehmann fordert mehr Geduld im Umgang mit Jugendlichen Straftätern

Die verstorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig hat ihrem Buch den Titel Ende der Geduld gegeben. Bewusst und konsequent setzt Viehmann dagegen und beschreibt, dass das Ende der Geduld Scheitern auf ganzer Linie bewirkt.

Der spannende Vortrag zeigt, dass es Menschen gibt, die den Mut und die Fähigkeit haben - verständlich und fundiert - den Scharfmachern der Nation, die sich vornehmlich in Talkshows tummeln, etwas entgegen zu setzen. Chapeau! Warum lädt man nicht Herrn Viehmann zu so was ein?

Wir danken für die Zustimmung zum Abdruck des Textes seines Vortrags, der im Dezember 2011 in Berlin gehalten wurde.

14. November 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Mediatoren-Netzwerk beschreibt Täter-Opfer-Ausgleich als Randbereich

Die Antwort, warum das so ist, bleiben die Verfasser der Website des Mediatoren-Netzwerks in Heilbronn allerdings weitgehend schuldig. Zahlenmäßig kann es ja wohl kaum gemeint sein, wenn man bedenkt, dass bundesweit jährlich mehr als 20 000 Mediationen im Strafrecht stattfinden. Gibt es das in einem anderen Bereich der Mediation?

Also inhaltlich und methodisch? Sicher gibt es Unterschiede! Die fallen bei einer genauen Betrachtung aber eher graduell und nicht prinzipiell aus. Die 'Gleichheit der Parteien' (was ist das eigentlich genau?) bei einen TOA grundsätzlich zu verneinen und gleichzeitig für alle anderen Mediationsbereiche als immer gegeben anzusehen, erscheint uns ziemlich praxisfern.

Abschließend der fast tautologische Satz:

Grundsätzlich eignet sich ein TOA am ehesten bei geringerfügigen Straftaten, es empfiehlt sich jedoch stets eine Einzelfallprüfung.

Wir schlagen vor, zukünftig mit statt über Opfer von Straftaten zu reden. Die können in der Regel sehr gut entscheiden, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich - unabhängig von der Schwere der Straftat - in Frage kommt.

04. November 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur im Bagatellbereich!

Es tut schon langsam weh, wenn ausgewiesene Fachleute nicht nachlassen, den Täter-Opfer-Ausgleich als eine Maßnahme zu beschreiben, die ausschließlich im Bereich der Bagatellkriminalität anzusiedeln sei. Ganz so, als gäbe es den § 46 a StGB überhaupt nicht.

In der Rhein-Neckar-Zeitung von heute heißt es dazu:

Andreas Schlett, Direktor des Amtsgerichts Wiesloch, sieht den Rückgang der Fälle beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht als besonders dramatisch an. "Der Rückgang kann viele Ursachen haben", erläuterte er. So kommt der Täter-Opfer-Ausgleich nur bei Beleidigungen oder leichten Körperverletzungen überhaupt in Frage. Zusätzlich muss der Täter zu diesem Ausgleich freiwillig bereit sein - und auch die Staatsanwaltschaft muss dies unterstützen.