Täter-Opfer-Ausgleich

08. Oktober 2009 (Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.)

Mitgliederversammlung der BAG - TOA e.V. tagte am 02.10.09 in Mainz

Die BAG-TOA e.V. verabschiedete den Entwurf der 6. überarbeiteten Fassung der TOA-Standards auf der Mitgliederversammlung am 02.10.09 in Mainz, nachdem die breite Fachöffentlichkeit die Möglichkeit der Ergänzung hatte und diese durch Arend Hüncken eingearbeitet worden sind.
Der Vorstand der BAG-TOA e.V. wurde tournusgemäß neu gewählt: Es bleiben der 1. Vorsitzende Christian Richter (Hannover), die 2. Vorsitzende Astrid Achterberg (Miesbach), der Beisitzer Arend Hüncken (Alfeld) im Amt. Neu hinzu kamen als Beisitzerin Angela Erdt (Potsdam) und als Kassenführerin Ursula Scheel (Hannover). Ein herzlicher Dank ging an Werner Einig (Koblenz) und Bettina Huppert-Hingst (Saalfeld) für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren.
Auf der Mitgliederversammlung der BAG-TOA e.V. wurde die überarbeitete bundesweite Statistik von Thorsten Lühr vorgestellt. Es gibt zur Zeit einen Probelauf in 3 Fachstellen. Ab Januar 2010 soll die bundesweite TOA-Statistik für alle TOA Einrichtungen nutzbar sein. Mit dieser Version können die Fachstellen auch ihre eigene Jahresstatistik auswerten.
Die BAG-TOA e.V. erhofft sich eine rege Teilnahme der Mitglieder, damit es eine Übersicht über die bundesweit abgeschlossenen TOA - Fälle geben kann.
Das Gütesiegel hat sich bewährt. Viele Einrichtungen nutzten es für ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Die ersten Fachstellen werden im Frühjahr 2010, also nach 5 Jahren, erneut in einem vereinfachten Verfahren überprüft, damit sie das Gütesiegel der BAG - TOA e.V. weiterhin verwenden können.

29. Juli 2009 (Regina Delattre)

Fachtag zum TOA am 2. Oktober 2009 mit spannenden Inhalten

Anlässlich ihrer Jahreshauptversammlungen laden die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., der Verein Tatausgleich und Konsens e.V. und die Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich zu einem gemeinsamen Fachtag 'Täter-Oper-Ausgleich' nach Mainz in das Haus des Jugendrechts ein. Der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz - Heinz Georg Bamberger - hat sein Kommen bereits zugesagt. Was dürfen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen noch von diesem Tag erwarten?

Einen überaus interessanten Mann, der den Weg aus der Gewalt bewusst gewählt und gefunden hat.
Eine Podiumsdiskussion, die nicht die übliche Lobhudelei, sondern wirklich Kontroverses zu Tage fördern wird.
Ein Highlight kabarettistischer Kleinkunst im 'Mainzer Unterhaus'.
Eine interessante Ausstellung, zu der renommierte Journalisten von AJA (Advanced Journalism Academie – Wir lehren und betreiben konstruktiven Journalismus) zahlreiche Beiträge zusammengestellt haben.

Die Veranstalter würden sich freuen, Sie zu diesem Fachtag begrüßen zu dürfen. Das ausführliche Programm und das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.

23. Juli 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Rechtsanwälte entdecken Täter-Opfer-Ausgleich

Man würde es unter der Rubrik nicht erwarten. Aber der Rechtstipp unter www.Anwalt.de empfiehlt den Täter-Opfer-Ausgleich als Strategie zur Vermeidung des Entzugs eines Jagdscheins nach einer Straftat.

Vor einer strafrechtlichen Verurteilung müssen deshalb geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine Verurteilung zu weniger als 60 Tagessätzen. In Betracht kommt vor allem ein Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solches Verfahren wird mit Hilfe moderner Methoden der Konfliktlösung, wie der Mediation, durchgeführt. Das Strafverfahren selbst kann für die Dauer eines solchen Verfahrens ausgesetzt werden. Wenn ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer erreicht wird, bleibt nur der Strafanspruch des Staates, um allgemein abzuschrecken vor der Begehung weiterer Straftaten

Es nicht zu kritisieren, wenn Anwälte den TOA zunehmend entdecken und ihn ihren Mandanten als eine Strategie zur Einstellung und Strafmilderung empfehlen. Man sollte da nicht zu moralisch herangehen und nicht überprüfbare Kriterien, wie Reue und dergleichen ins Feld führen. Es ist legitim, sich die besten Voraussetzungen für eine milde Verurteilung im Strafverfahren zu verschaffen. Diese Motivation schließt eine befriedigende Konfliktschlichtung und eine angemessene Wiedergutmachung ja nicht aus. Mehr denn je ist aber darauf zu achten, dass die Geschädigten in dieser Situation eine angemessene Frist zur Information und zur Entscheidung zugebilligt bekommen und eine neutrale Person den Täter-Opfer-Ausgleich durchführt.

08. Juni 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Theaterstück zum Täter-Opfer-Ausgleich

Bei einem Wettbewerb des Landes Thüringen unter dem Titel "Alles was Recht ist..." ging der zweite Preis an die Klasse 10 I des Stadtrodaer Pestalozzi-Gymnasiums. Dieses mal sollten sich die Schüler mit der Thematik 'Wegsperren - ....oder - Jugendgewalt, wie reagieren?' auseinandersetzen.

Der Preis ging an die Klasse für ein Theaterstück mit dem Titel "Klara-Sophie Farenberg, oder die etwas andere Strafe". Anhand dieses Stücks wird ein Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche vorgestellt.

Man kann nur hoffen, dass Justizministerin Marion Walsmann, welche die Ehrung vorgenommen hat, das Stück selbst gesehen und somit den Nutzen des TOA gegenüber herkömmlichen Sanktionen nachvollziehen konnte.

Eine gezielte Förderung des TOA wäre in Thüringen nämlich längst überfällig.

15. Mai 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Reaktionen und Meinungen auf Bericht zum Täter-Opfer-Ausgleich

Der Bericht im WAZ-Medienportal liefert eine interessante Fallschilderung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Selten hat aber ein Artikel so viele Reaktionen ausgelöst. Die zahlreichen Kommentare reichen von

Das ist wieder so ein Psychologenquatsch, der über die Überflüssigkeit des eigenen Berufs hinwegtäuschen soll.

bis zu

Ist mir aus der Seele gesprochen.

. Die Kommentare sind am Ende des Artikels zu lesen. Scrollen!

15. Mai 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Deutlich mehr Täter-Opfer-Ausgleich

Wir zitieren:

Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der außergerichtlichen Konfliktschlichtungen mit einem Täter-Opfer-Ausgleich hat in Rheinland-Pfalz deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr kam diese Regelung in 3844 Strafverfahren zum Einsatz. Das waren 642 Fälle mehr als im Vorjahr, wie Justizstaatssekretärin Beate Reich (SPD) am Freitag in Mainz mitteilte. In 49 Prozent der Verfahren konnten sich Opfer und Täter 2008 auf eine außergerichtliche Schlichtung verständigen. Dabei lag die Zustimmung bei den Opfern einer Straftat höher als bei den Beschuldigten: Nur 18 Prozent der Geschädigten lehnten eine Schlichtung ab.

Wiesbadener Kurier 15.05.2009

22. April 2009 (Ilka Schiller)

Täter-Opfer-Ausgleich ... ein schlechter Witz?

Liest man in dem Artikel in dem Internetportal der WAZ Mediengruppe, so fragt man sich, ob man über die Täter lachen oder mit ihnen weinen soll. Und mitten drin ein Täter-Opfer-Ausgleich, den ein Anwalt mutmaßlich dazu nutzen wollte, um „bei den Richtern positiv zu punkten“.

Die Ironie, die ich zwischen den Zeilen lese, lässt für mich fast keinen anderen Schluss zu: Na Gott sei Dank, dass die Richter da nicht weich geworden sind, sondern alle Täter hinter Gitter gebracht haben!

Ich frage mich: Was soll ich als Leser dieses Artikels über Täter-Opfer-Ausgleich denken? Ganz einfach, ich würde denken, dass diese Maßnahme dazu dient, den Tätern eine Möglichkeit zu bieten, sich freizukaufen. Es würde mich ärgern und die vermeintliche Ironie, würde auch in mein Denken Einzug halten.

Aus meiner langjährigen Vermittlungsarbeit weiß ich, dass ein fachlich ausgereifter Täter-Opfer-Ausgleich den Opfern nicht im Gerichtssaal per Brief aufgezwungen wird. Er setzt eine freiwillige und in einem neutralen Rahmen geschützte Teilnahme von Täter und Opfern voraus. Das Ergebnis eines gelungenen Ausgleiches ist nicht von einem Anwalt vordiktiert, sondern das Ende eines fachlich begleiteten Aushandlungsprozesses.

Immer wieder wird diese Maßnahme im besten Falle falsch verstanden. Leider hinterlässt so etwas immer einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit. Es bleibt der schale Eindruck, dass die Täter sich im Rahmen eines Ausgleiches aus der Verantwortung schleichen können und die Opfer, im Gerichtssaal überrumpelt, zu ihrem "Glück" gezwungen werden.

Doch tatsächlich soll es darum gehen, dass die Täter sich ihrer Verantwortung stellen, aus Einsicht heraus eine Wiedergutmachung leisten möchten und auf dieser Grundlage die Opfer bereit und in der Lage sind, eine Entschuldigung anzunehmen.

Eine derartige Basis schafft man nur über einen kommunikativen Prozess, wie er in der Regel zum Täter-Opfer-Ausgleich dazu gehört. Der Artikel hinterlässt zumindest den Eindruck, dass dies hier nicht geglückt ist.

23. Februar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Wir fragen nach: kommunikativer Prozess im Täter-Opfer-Ausgleich

Der Bundesgerichtshof hat immer wieder klargestellt, dass nur dann ein Täter-Opfer-Ausgleich angenommen werden kann, wenn ein 'kommunikativer Prozess' zwischen Opfer und Täter vorausgegangen sei. TATAUSGLEICH UND KONSENS hat nachgefragt, welche Relevanz dieser Aspekt für die Praxis hat. Hier die Antwort (8 Minuten) von Prof. Dr. Dieter Rössner von der Universität Marburg.

In unregelmäßiger Folge werden wir in der hiermit begonnenen Rubrik 'Wir fragen nach' Experten zu aktuellen Fragen des Täter-Opfer-Ausgleichs und Restorative Justice befragen. Sollten Sie etwas aus diesen Bereichen wissen wollen, zögern Sie nicht und schreiben sie uns unter:

mail.tausgleich@org.de

19. Februar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Täter-Opfer-Ausgleich gegen den Willen des Opfers nicht möglich!

Unweigerlich fallen einem die Textzeilen eines Liedes von Hannes Wader ein:

das ist doch ewig lange her, ist vergessen, das gab's mal, das gibt's heut' nicht mehr... so sollte man meinen, und doch - so was gibt es noch, so was gibt es
noch....

Glaubt man dem Artikel der Bietigheimer Zeitung vom 12.02.2009, dann hat nämlich ein Jugendrichter das Opfer und den Täter mit einem Beschluss zum Täter-Opfer-Ausgleich "gezwungen".

Zwar kann der Richter dem Täter nach § 10 JGG die Weisung erteilen sich um einen Ausgleich zu bemühen. Auch sind die Staatsanwaltschaft und das Gericht nach § 155a StPO gehalten, bei Eignung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinzuwirken. Die Eignung hängt aber ausdrücklich und damit ganz entscheidend von der Bereitschaft des Opfers ab. Gegen seinen Willen ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich.