Presse

23. Juli 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Rechtsanwälte entdecken Täter-Opfer-Ausgleich

Man würde es unter der Rubrik nicht erwarten. Aber der Rechtstipp unter www.Anwalt.de empfiehlt den Täter-Opfer-Ausgleich als Strategie zur Vermeidung des Entzugs eines Jagdscheins nach einer Straftat.

Vor einer strafrechtlichen Verurteilung müssen deshalb geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine Verurteilung zu weniger als 60 Tagessätzen. In Betracht kommt vor allem ein Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solches Verfahren wird mit Hilfe moderner Methoden der Konfliktlösung, wie der Mediation, durchgeführt. Das Strafverfahren selbst kann für die Dauer eines solchen Verfahrens ausgesetzt werden. Wenn ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer erreicht wird, bleibt nur der Strafanspruch des Staates, um allgemein abzuschrecken vor der Begehung weiterer Straftaten

Es nicht zu kritisieren, wenn Anwälte den TOA zunehmend entdecken und ihn ihren Mandanten als eine Strategie zur Einstellung und Strafmilderung empfehlen. Man sollte da nicht zu moralisch herangehen und nicht überprüfbare Kriterien, wie Reue und dergleichen ins Feld führen. Es ist legitim, sich die besten Voraussetzungen für eine milde Verurteilung im Strafverfahren zu verschaffen. Diese Motivation schließt eine befriedigende Konfliktschlichtung und eine angemessene Wiedergutmachung ja nicht aus. Mehr denn je ist aber darauf zu achten, dass die Geschädigten in dieser Situation eine angemessene Frist zur Information und zur Entscheidung zugebilligt bekommen und eine neutrale Person den Täter-Opfer-Ausgleich durchführt.

15. Mai 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Reaktionen und Meinungen auf Bericht zum Täter-Opfer-Ausgleich

Der Bericht im WAZ-Medienportal liefert eine interessante Fallschilderung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Selten hat aber ein Artikel so viele Reaktionen ausgelöst. Die zahlreichen Kommentare reichen von

Das ist wieder so ein Psychologenquatsch, der über die Überflüssigkeit des eigenen Berufs hinwegtäuschen soll.

bis zu

Ist mir aus der Seele gesprochen.

. Die Kommentare sind am Ende des Artikels zu lesen. Scrollen!

15. Mai 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Deutlich mehr Täter-Opfer-Ausgleich

Wir zitieren:

Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der außergerichtlichen Konfliktschlichtungen mit einem Täter-Opfer-Ausgleich hat in Rheinland-Pfalz deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr kam diese Regelung in 3844 Strafverfahren zum Einsatz. Das waren 642 Fälle mehr als im Vorjahr, wie Justizstaatssekretärin Beate Reich (SPD) am Freitag in Mainz mitteilte. In 49 Prozent der Verfahren konnten sich Opfer und Täter 2008 auf eine außergerichtliche Schlichtung verständigen. Dabei lag die Zustimmung bei den Opfern einer Straftat höher als bei den Beschuldigten: Nur 18 Prozent der Geschädigten lehnten eine Schlichtung ab.

Wiesbadener Kurier 15.05.2009

22. April 2009 (Ilka Schiller)

Täter-Opfer-Ausgleich ... ein schlechter Witz?

Liest man in dem Artikel in dem Internetportal der WAZ Mediengruppe, so fragt man sich, ob man über die Täter lachen oder mit ihnen weinen soll. Und mitten drin ein Täter-Opfer-Ausgleich, den ein Anwalt mutmaßlich dazu nutzen wollte, um „bei den Richtern positiv zu punkten“.

Die Ironie, die ich zwischen den Zeilen lese, lässt für mich fast keinen anderen Schluss zu: Na Gott sei Dank, dass die Richter da nicht weich geworden sind, sondern alle Täter hinter Gitter gebracht haben!

Ich frage mich: Was soll ich als Leser dieses Artikels über Täter-Opfer-Ausgleich denken? Ganz einfach, ich würde denken, dass diese Maßnahme dazu dient, den Tätern eine Möglichkeit zu bieten, sich freizukaufen. Es würde mich ärgern und die vermeintliche Ironie, würde auch in mein Denken Einzug halten.

Aus meiner langjährigen Vermittlungsarbeit weiß ich, dass ein fachlich ausgereifter Täter-Opfer-Ausgleich den Opfern nicht im Gerichtssaal per Brief aufgezwungen wird. Er setzt eine freiwillige und in einem neutralen Rahmen geschützte Teilnahme von Täter und Opfern voraus. Das Ergebnis eines gelungenen Ausgleiches ist nicht von einem Anwalt vordiktiert, sondern das Ende eines fachlich begleiteten Aushandlungsprozesses.

Immer wieder wird diese Maßnahme im besten Falle falsch verstanden. Leider hinterlässt so etwas immer einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit. Es bleibt der schale Eindruck, dass die Täter sich im Rahmen eines Ausgleiches aus der Verantwortung schleichen können und die Opfer, im Gerichtssaal überrumpelt, zu ihrem "Glück" gezwungen werden.

Doch tatsächlich soll es darum gehen, dass die Täter sich ihrer Verantwortung stellen, aus Einsicht heraus eine Wiedergutmachung leisten möchten und auf dieser Grundlage die Opfer bereit und in der Lage sind, eine Entschuldigung anzunehmen.

Eine derartige Basis schafft man nur über einen kommunikativen Prozess, wie er in der Regel zum Täter-Opfer-Ausgleich dazu gehört. Der Artikel hinterlässt zumindest den Eindruck, dass dies hier nicht geglückt ist.

19. Februar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Täter-Opfer-Ausgleich gegen den Willen des Opfers nicht möglich!

Unweigerlich fallen einem die Textzeilen eines Liedes von Hannes Wader ein:

das ist doch ewig lange her, ist vergessen, das gab's mal, das gibt's heut' nicht mehr... so sollte man meinen, und doch - so was gibt es noch, so was gibt es
noch....

Glaubt man dem Artikel der Bietigheimer Zeitung vom 12.02.2009, dann hat nämlich ein Jugendrichter das Opfer und den Täter mit einem Beschluss zum Täter-Opfer-Ausgleich "gezwungen".

Zwar kann der Richter dem Täter nach § 10 JGG die Weisung erteilen sich um einen Ausgleich zu bemühen. Auch sind die Staatsanwaltschaft und das Gericht nach § 155a StPO gehalten, bei Eignung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinzuwirken. Die Eignung hängt aber ausdrücklich und damit ganz entscheidend von der Bereitschaft des Opfers ab. Gegen seinen Willen ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich.

12. Februar 2009 (Ilka Schiller)

„U-Bahn-Schläger trifft Opfer - Gerechtigkeit statt Haftstrafe“

Stern-Online beschreibt einen gelungenen TOA in einem gelungenen Artikel

U-Bahn-Überfälle standen in den vergangenen Monaten immer wieder im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Ihre Brisanz erhalten sie auch dadurch, dass das Geschehen oftmals gefilmt und dann sichtbar und immer wieder vor Augen geführt werden kann. Sichtbar miterlebte Gewalt berührt den Menschen unmittelbarer, als eine Erzählung. Sie betrifft ganz direkt.

Umso überraschender erscheint es, wenn dann ein Opfer bereit ist, sich mit dem Täter an einen Tisch zu setzen und das Erlebte zu reflektieren. Manchem, der von außen die Gewalt erlebt, weil er sie im Film gesehen hat, wird es schwer fallen, dies zu verstehen, und es vielleicht sogar als Zumutung empfinden.

Und doch war Dieter P. genau dazu bereit, und er sagt sogar: "Ich wollte den Täter kennen lernen. Ich wollte hören, warum er mich geschlagen hat. Ich wollte dieses Gespräch, um das Erlebte besser für mich verarbeiten zu können."

Der Artikel spricht in seiner Überschrift von „Gerechtigkeit statt Haftstrafe“. Sie spiegelt die empfundene Wirklichkeit der direkt Betroffenen wider und trifft sehr genau das, was man als Außenstehender sich oft nicht vorstellen oder gar nachempfinden kann.

26. Januar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Sigmar Gabriel outet sich als 'Kenner' der Materie

Der Bundesumweltminister hat offensichtlich seine ganz eigenen Vorstellungen vom Täter-Opfer-Ausgleich. Dass er sich mit dem politischen Gegner auseinandersetzt, ist ja zu verschmerzen. Aber seine Vorstellungen von einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich können nur kopschüttelnd registriert werden.

So ist es! Die PDS ist nicht im Westen angekommen, sondern Sektierer und Spinner des Westens sind in der PDS angekommen. So ist es ein gelungener Täter-Opfer-Ausgleich, wenn Lafontaine diese Partei anführt, in der Leute wie Ulrich Maurer etwas zu sagen haben.

Die vorausgehende Frage und das ganze Interview können in Welt Online nachgelesen werden.

16. Januar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Vom Monster zum armen Würstchen - 'Spiegel' beschreibt Täter-Opfer-Ausgleich ausführlich

In seiner Ausgabe vom 12.1.2009 beschreibt der 'Spiegel' auf drei Seiten an hervorgehobener Stelle den Täter-Opfer-Ausgleich anhand von beeindruckenden Beispielen aus der Praxis.

Gewalttäter müssen ihren Opfern ins Gesicht schauen, Geschädigte können im Gespräch viele Ängste abbauen: Der Täter-Opfer-Ausgleich führt Menschen zusammen, die sich sonst nur vor Gericht begegnen würden. Doch die Chance zur Versöhnung wird zu wenig genutzt.

Weiter beschreibt der Artikel den Täter-Opfer-Ausgleich als eine besonders für Opfer von Straftaten hilfreichen Weg zur Verarbeitung der durch die Straftat hervorgetretenen Beeinträchtigungen.

28. Oktober 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Immere dasselbe - Presse zeichnet verzerrtes Bild der Kriminalität

Die Südwest-Presse titelt am 28.10.2008 "Mehr junge Gewalttäter" und schafft damit ein Bild, das Schlimmstes befürchten lässt und Ängste schürt. Erst wenn man den Artikel aufmerksam liest, wird diese reißerische These nicht nur relativiert, sondern selbst von Justizminister Goll in Frage gestellt. Er wird wie folgt zitiert:

09. Oktober 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Bundesjustizministerin Zypries bei TOA-Tagung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Täter-Opfer-Ausgleich veranstalten am 30. und 31. Januar 2009 in Berlin eine Tagung zum Täter-Opfer-Ausgleich und dessen Bedeutung im nationalen und Internationalen Kontext. So namhafte Referenten wie Nils Christie aus Norwegen und Christa Pelikan aus Österreich haben bereits zugesagt.

Die politische Bedeutung der Tagung wird dadurch unterstrichen, dass die Bundesjustizministerin Zypries ebenfalls an der Tagung teilnehmen wird.