Polizei
www.Polizeiberatung.de - keine Verlinkung zum Täter-Opfer-Ausgleich
Es ist schon mühsam, bis man von der Startseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes über "Rat und Hilfe", "Opferinfo" schließlich zur "Opferhilfe" kommt. Dort ist neben zwei Verlinkungen zum Weißen Ring und zur Zeugenbetreuung noch die Nummer der Telefonseelsorge genannt. Was fehlt, ist eine zentrale Nummer oder Website, die den Betroffenen den Zugang zu qualifizierten Informationen über den Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht.
Immerhin: Nach Eingabe des Stichworts "Täter-Opfer-Ausgleich" wird an 22 Stellen der TOA wie folgt durchaus zutreffend beschrieben:
Im "Täter-Opfer-Ausgleich", der nur mit dem Einverständnis des Opfers durchzuführen ist, vereinbaren Sie mit dem Täter Wiedergutmachung. Der Ausgleich kann Ihnen als Opfer helfen, mit materiellen und seelischen Folgen der Tat besser fertig zu werden; dem Täter wird dabei Strafmilderung oder Absehen von Strafe in Aussicht gestellt.
Ihnen als Opfer steht beim "Täter-Opfer-Ausgleich" stets ein erfahrener neutraler Vermittler zur Seite, der zunächst regelmäßig mit Ihnen und mit dem Täter getrennte Gespräche führt, um die jeweiligen Erwartungen und Ziele zu klären und damit das Ausgleichsgespräch vorzubereiten. Eine Konfrontation mit dem Täter ohne Begleitung und Unterstützung brauchen Sie dabei nicht zu befürchten.
Viele Opfer haben mit einem "Täter-Opfer-Ausgleich" gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie als Opfer daran interessiert sind, sollten Sie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft darauf ansprechen.
Polizisten diskutierten Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Täter-Opfer-Ausgleich
Das Informations- und Bildungszentrum Gimborn, welches gleichzeitig Teil der International Police Association ist, veranstaltete für Jugendsachbearbeiter bei der Polizei eine Woche zum Jugendstrafrecht. Schwerpunkt war dabei auch der Täter-Opfer-Ausgleich. Neben gut eingespielter Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen für TOA und den Polizeidienststellen, lässt sich auch ein Trend erkennen, dass Polizeibeamte den TOA selbst durchführen und die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellt.