Politik

05. Dezember 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Horst Viehmann fordert mehr Geduld im Umgang mit Jugendlichen Straftätern

Die verstorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig hat ihrem Buch den Titel Ende der Geduld gegeben. Bewusst und konsequent setzt Viehmann dagegen und beschreibt, dass das Ende der Geduld Scheitern auf ganzer Linie bewirkt.

Der spannende Vortrag zeigt, dass es Menschen gibt, die den Mut und die Fähigkeit haben - verständlich und fundiert - den Scharfmachern der Nation, die sich vornehmlich in Talkshows tummeln, etwas entgegen zu setzen. Chapeau! Warum lädt man nicht Herrn Viehmann zu so was ein?

Wir danken für die Zustimmung zum Abdruck des Textes seines Vortrags, der im Dezember 2011 in Berlin gehalten wurde.

04. November 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur im Bagatellbereich!

Es tut schon langsam weh, wenn ausgewiesene Fachleute nicht nachlassen, den Täter-Opfer-Ausgleich als eine Maßnahme zu beschreiben, die ausschließlich im Bereich der Bagatellkriminalität anzusiedeln sei. Ganz so, als gäbe es den § 46 a StGB überhaupt nicht.

In der Rhein-Neckar-Zeitung von heute heißt es dazu:

Andreas Schlett, Direktor des Amtsgerichts Wiesloch, sieht den Rückgang der Fälle beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht als besonders dramatisch an. "Der Rückgang kann viele Ursachen haben", erläuterte er. So kommt der Täter-Opfer-Ausgleich nur bei Beleidigungen oder leichten Körperverletzungen überhaupt in Frage. Zusätzlich muss der Täter zu diesem Ausgleich freiwillig bereit sein - und auch die Staatsanwaltschaft muss dies unterstützen.

04. November 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Opferrechte und Restorative Justice - Expertengespräch in Belgien

Einen herben Rückschlag musste das European Forum for Restorative Justice hinnehmen. Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe, die für die Mitgliedsstaaten nicht ohne Bedeutung sind, haben sich für den Bereich von Restorative Justice erheblich verändert bzw. verschlechtert.

Aus diesem Grund hatte der Vorsitzende Niall Kearney nach Leuven/Belgien eingeladen, um mit Experten aus verschiedenen europäische Ländern die Lage zu besprechen.

In der aktuellen Fassung wird in den Artikeln 11 und 24 der Täter-Opfer-Ausgleich - wenn auch als oberflächliche Übersetzung von Restorative Justice - explizit genannt.

Einhellig war man der Meinung, dass die dort aufgestellten Forderungen nach Qualität und Ausbildung auf europäischer Ebene erfüllt werden. Bedauert wurde, dass Restorative Justice, in der ursprünglichen Fassung als integrierter Bestandteil der Opferhilfe beschrieben, in der jetzigen Fassung auf Maßnahmen, die der genauen und vor allem kritischen Hinterfragung bedürfen, reduziert wird.

Das Forum will seinen Einfluss noch einmal geltend machen und auf die Aufnahme seines Alternativvorschlags (siehe Anhang) pochen. Langfristig sollen aber auf europäischer Ebene spezielle Richtlinien für Restorative Justice entstehen.

06. September 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendbereich durch Jugendhilfe

Unter dem Titel Handeln statt einfach sitzenlassen...hat im Juli 2011 die Bundestagsfraktion der Grünen ein umfassendes und bemerkenswertes Papier vorgestellt, das die Grundlage für eine wirksame Bekämpfung der Jugendgewalt sein soll.

Auch der Täter-Opfer-Ausgleich wird dabei als wirksames Mittel bei der Unterstützung von Opfern von Jugendgewalt angesehen. Bemerkenswert auch deshalb, weil die Grünen sich auch dem Problem der Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleich stellen. Dort heißt es:

Problematisch ist jedoch in vielen Kommunen die Finanzierung dieser Maßnahme. Wir wollen den Täter-Opfer-Ausgleich im Kinder- und Jugendhilfegesetz als von den Bundesländern finanzierte Leistung anerkennen.

Das komplette Papier können Sie im Anhang lesen.

15. Juni 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

EU-Justizkommissarin Viviane Reding zählt Restorative Justice zu Opferrechten

Wer bei Aufenthalten in anderen EU-Ländern zum Opfer eines Verbrechens wird, soll in Zukunft besseren Schutz erhalten. Die Belange der Opfer sollen in den Fokus gerückt werden. EU-Justizkommissarin Viviane Reding stellte in Trier das Gesetzgebungspaket zum Opferschutz vor, das Vorschläge für Mindeststandards und die Stärkung der Opferrechte vorsieht. Darin wird auch ausdrücklich der Einsatz und den Nutzen von Täter-Opfer-Ausgleich und Verfahren der Restorative Justice genannt.

Opfer müssen eine Stimme im Verfahren bekommen, ihre Bedürfnisse müssen beachtet werden. Es wird notwendig sein, eine Veränderung der Kultur und der generellen Einstellung zu erreichen. Unsere Strafrechtssysteme wurden nicht unter Berücksichtigung der Opfer entwickelt, sondern nur darauf ausgerichtet, den Täter zu verfolgen und die Gesellschaft zu verteidigen. Dies zeigt sich an der Art, wie mit Opfern umgegangen wird. Ich würde gerne die EU als Wegbereiter für eine Veränderung in der Denkweise der Politiker und der Justizbehörden sehen. Neben dem Ergreifen und Bestrafen des Täters sind die Bedürfnisse der Opfer ein wesentlicher Bestandteil. Opfer haben Bedürfnisse und sie haben Recht und eine Rolle innerhalb des Verfahrens.

Frau Reding kündigte an, sich aktiv für die weitere Verbreitung von Restorative Justice einzusetzen. Die bisherigen Richtlinien hätten nicht zu der gewünschten Umsetzung geführt und man wolle nun in einer 'roadmap' schrittweise eine Stärkung der Opferrechte erreichen. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter im Umgang mit Opfern geschult werden und diese EU-weit Unterstützung bekommen. Reding will zudem sicherstellen, dass Betroffene über ihre Rechte und ihren Fall in einer Sprache informiert werden, die sie verstehen.

09. Mai 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz - Na also, es geht doch!

Hatten wir vor Tagen noch kritisiert, dass die Grünen und die SPD in Baden-Württemberg in ihrem Vertrag kein Wort zum Täter-Opfer-Ausgleich verloren haben, so können wir heute vermelden, dass sich die Kollegen und Kolleginnen in Rheinland-Pfalz in ihrem Koalitionsvertrag mit dem Titel "Den sozial- ökologischen Wandel gestalten" erstaunlich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Dort heißt es unter der Überschrift Opferhilfe, Zeugenschutz und Mediation u. a.:

Vorbeugung gegen Kriminalität bleibt besonders wichtig. Sie dient der Verhinderung von Straftaten und ist wirksames Mittel zum Opferschutz. Dem Opferschutz widmen wir unser besonderes Augenmerk, denn die Opfer von Straftaten haben Anspruch auf unsere Hilfe. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiges Mittel der Streitbeilegung sowie des Ausgleichs
und der Befriedung zwischen Opfer und Täter bzw. Opfer und Täterin. Er verdient weitere und stärkere Förderung. Von großem Nutzen könnte dafür eine (gesetzliche) Regelung sein, die vorschreibt, dass in Fällen bestimmter Straftaten die Frage eines Täter-Opfer-Ausgleichs von der mit der Sache befassten Staatsanwaltschaft oder zuständigen Richterinnen und
Richtern geprüft werden muss. Darüber hinaus sollten in einem besonderen Pilotprojekt Wirkungen und Wert des Täter-Opfer-Ausgleichs intensiv erprobt, untersucht und dokumentiert werden.

Wir freuen uns, dass Rheinland-Pfalz seine Vorreiterrolle weiter wahrnehmen möchte.

02. Mai 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg - Von Täter-Opfer-Ausgleich keine Rede

Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, wie die der Gerichts- und Bewährungshilfe, soll nach den wünschen der neuen Landesregierung in Baden-Württemberg rückgängig gemacht werden. In dem 93 Seiten umfassenden Koalisationsvertrag unter dem schönen Titel "Der Wechsel beginnt" haben die Partner vereinbart:

Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und des Strafvollzugs lehnen wir strikt ab.
Wir werden deshalb die Verträge zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg zum frühest möglichen Zeitpunkt auflösen und diese verhängnisvolle Fehlentwicklung stoppen.
Die Übertragung der Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe auf einen freien Träger werden wir umfassend und kritisch evaluieren. Die Evaluierung umfasst die Durchleuchtung des mit der Neustart GmbH abgeschlossenen Vertrages auf Kündigungs- bzw. Optimierungsmöglichkeiten. Eine eventuell ergehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dienstausübung von Beamtinnen und Beamten bei einem beliehenen Träger werden wir berücksichtigen.

Kein Wort zum Täter-Opfer-Ausgleich oder wie man sich die Zukunft einer mehr auf Mediation setzenden Justiz vorstellt. Hat man das vergessen? Als selbstverständlich angesehen? Oder ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht mehr von Bedeutung? Beide Parteien haben sich in der Vergangenheit als Förderer des TOA hervorgetan. Hoffentlich bleibt das so!

15. Februar 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Wie bitte? Leutheusser-Schnarrenberger verneint Mediation im Strafrecht

Fast möchte man meinen, es kann sich eigentlich nur um einen Irrtum handeln. Unsere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellte bei der Vorstellung des Entwurfs eines neuen Schlichtungsgesetzes in den Tagesthemen klar:

Ein Bereich ist nur ausgenommen: Das sind Strafverfahren, weil es hier um eine staatliche Anklage gegen einen möglichen Beschuldigten geht und da hat Mediation keinen Platz

Es ist schon überraschend, dass ausgerechnet eine kompetente und für ihre liberalen Positionen bekannte Ministerin zu solchen öffentlichen Bekundungen kommt. Im nationalen wie im internationalen Kontext ist der Täter-Opfer-Ausgleich als Meditation in Strafsachen etabliert und bekannt: Zum Beispiel endet die bundesweite Ausbildung für die im Täter-Opfer-Ausgleich tätigen Personen mit dem Zertifikat zum 'Mediator in Strafsachen'. Im englischen Sprachraum spricht man schon immer von Victim-Offender-Mediation oder von Mediation in Penal Matters. Das teutonische Wortungetüm 'Täter-Opfer-Ausgleich' ist wohl nur deshalb in den Sprachgebrauch gekommen, weil 1985, zu Beginn einer professionellen Praxis im Täter-Opfer-Ausgleich, der Begriff Mediation noch nicht die Bedeutung von heute hatte. Man kann nur hoffen, dass es sich um einen Fauxpas handelt, der auf eine spontane Reaktion der Ministerin zurückzuführen ist. Man kann ja alles wieder richtig stellen!

06. Oktober 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Fachtag spannt Bogen von der Friedensarbeit in Nordirland zum Täter-Opfer-Ausgleich

Joe Doherty (rechts im Bild zu sehen) ist eine authentische Persönlichkeit. Sein Vortrag über die Situation in Nordirland und der Bericht über seinen ganz persönlichen Weg vom IRA-Kämpfer, der 23 Jahre im Gefängnis saß, zum Friedensmacher und Jugendsozialarbeiter, ließ seine Zuhörerschaft beeindruckt zurück. Frieden sei selten der einfachere Weg, gleichwohl gibt es dazu keine Alternative, so das Credo des Mannes von der grünen Insel.

Als Männer der klaren Worte sind Bundesanwalt Dr. Wolfram Schädler (pro) und MdB Siegfried Kauder (kontra) im Programm des Fachtages zum Thema 'TOA bei schweren Straftaten' angekündigt worden. Da wurde nicht zu viel versprochen. Das Streitgespräch entpuppte sich als lebendige Diskussion auf hohem Niveau. Die unterschiedlichen Positionen wurden deutlich herausgearbeitet. Beide Seiten zeigten sich jedoch nach eigenen Angaben nicht "beratungsresistent". Man hat zur Fortsetzung des Dialogs ein ausführliches Gespräch vereinbart.

Für alle, die nicht dabei waren, besteht die berechtigte Hoffnung, die aufgezeichneten Vorträge und das Streitgespräch auf diesem Weblog demnächst anschauen zu können

Dank der Unterstützung durch die Sparkasse Mainz konnte in der Woche, in der die Veranstaltung stattfand, die Ausstellung Peace Counts gezeigt werden. Neben dem Engagement von Joe Doherty waren dort die Initiativen von weiteren 23 Friedensaktivisten auf der ganzen Welt zu sehen.

Pressestimmen:
Mainzer Allgemeine Zeitung
Ad Hoc News

06. Februar 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Justizsenator und Leiter der Staatsanwaltschaft in Bremen auf einer Wellenlänge

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In jüngster Zeit machte der Leitende Oberstaatsanwalt von Bremen von sich reden. In den Nachrichten vom 22.01.2009 in Radio Bremen ist dazu nachzulesen:

Strafverfahren gegen jugendliche Gewalttäter sollen in Bremen künftig öfter mit einer Verurteilung enden. Für einen entsprechenden Vorstoß des leitenden Bremer Oberstaatsanwaltes hat sich jetzt Justizsenator Ralf Nagel (SPD) stark gemacht. Bislang werden solche Verfahren in Bremen häufig eingestellt. Ein Verfahren kann nur eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. "Diese wird ihre Praxis der Zustimmung jetzt ändern", heißt es in der Pressemitteilung der Justizbehörde. Der Leitende Bremer Oberstaatsanwalt, Dietrich Klein, hatte kritisiert, dass in Bremen zu viele Prozesse gegen jugendliche Straftäter eingestellt würden. Und genau das will er jetzt ändern.

Diese Diskussion zeigt, dass eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende Verurteilungsquote - allein das Wort muss man ja erst einmal auf sich wirken lassen - zu völlig irrationalen Reaktionen führen kann.

So hat zum Beispiel der TOA-Bremen im Jahre 2008 einen erheblichen Beitrag zu dieser 'schlechten' Verurteilungsquote geleistet. In vielen hundert Fällen wurde eine für Opfer und Täter gewinnbringende Lösung gefunden. Dass viele dieser Verfahren dann ohne weitere Sanktion eingestellt wurden, trägt dem empirischen Befund (vgl. Vortrag Prof. Rössner auf diesem Weblog) Rechnung, dass es kaum eine Maßnahme gibt, die nachweislich so nachhaltig einen Rückfall vermeidet, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.Ganz im Gegensatz zu der vom Senator und und seinem Leitenden Oberstaatsanwalt geforderten Urteilen, die nicht selten zu weiteren Konflikten mit strafrechtlicher Relevanz führen.

Alternativ wird ein auf soziale Kompetenz aufbauendes Angebot unterbreitet, was die Wiederherstellung des sozialen Friedens fokussiert und auf stigmatisierende und übelzufügende 'Begleitmusik' verzichtet.

In Bremen gibt es offenbar eine gut funktionierende Alternative zum strafgerichtlichen Urteil, und die niedrigen Verurteilungszahlen können dadurch zumindest zum Teil erklärt werden. In der Öffentlichkeit und offenbar auch bis weit in die Staatsanwaltschaft hinein wird offenbar davon ausgegangen, dass in den eingestellten Strafverfahren gar nichts passiert.