Politik
Fachtag spannt Bogen von der Friedensarbeit in Nordirland zum Täter-Opfer-Ausgleich
Joe Doherty (rechts im Bild zu sehen) ist eine authentische Persönlichkeit. Sein Vortrag über die Situation in Nordirland und der Bericht über seinen ganz persönlichen Weg vom IRA-Kämpfer, der 23 Jahre im Gefängnis saß, zum Friedensmacher und Jugendsozialarbeiter, ließ seine Zuhörerschaft beeindruckt zurück. Frieden sei selten der einfachere Weg, gleichwohl gibt es dazu keine Alternative, so das Credo des Mannes von der grünen Insel.
Als Männer der klaren Worte sind Bundesanwalt Dr. Wolfram Schädler (pro) und MdB Siegfried Kauder (kontra) im Programm des Fachtages zum Thema 'TOA bei schweren Straftaten' angekündigt worden. Da wurde nicht zu viel versprochen. Das Streitgespräch entpuppte sich als lebendige Diskussion auf hohem Niveau. Die unterschiedlichen Positionen wurden deutlich herausgearbeitet. Beide Seiten zeigten sich jedoch nach eigenen Angaben nicht "beratungsresistent". Man hat zur Fortsetzung des Dialogs ein ausführliches Gespräch vereinbart.
Für alle, die nicht dabei waren, besteht die berechtigte Hoffnung, die aufgezeichneten Vorträge und das Streitgespräch auf diesem Weblog demnächst anschauen zu können
Dank der Unterstützung durch die Sparkasse Mainz konnte in der Woche, in der die Veranstaltung stattfand, die Ausstellung Peace Counts gezeigt werden. Neben dem Engagement von Joe Doherty waren dort die Initiativen von weiteren 23 Friedensaktivisten auf der ganzen Welt zu sehen.
Pressestimmen:
Mainzer Allgemeine Zeitung
Ad Hoc News
Justizsenator und Leiter der Staatsanwaltschaft in Bremen auf einer Wellenlänge
In jüngster Zeit machte der Leitende Oberstaatsanwalt von Bremen von sich reden. In den Nachrichten vom 22.01.2009 in Radio Bremen ist dazu nachzulesen:
Strafverfahren gegen jugendliche Gewalttäter sollen in Bremen künftig öfter mit einer Verurteilung enden. Für einen entsprechenden Vorstoß des leitenden Bremer Oberstaatsanwaltes hat sich jetzt Justizsenator Ralf Nagel (SPD) stark gemacht. Bislang werden solche Verfahren in Bremen häufig eingestellt. Ein Verfahren kann nur eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. "Diese wird ihre Praxis der Zustimmung jetzt ändern", heißt es in der Pressemitteilung der Justizbehörde. Der Leitende Bremer Oberstaatsanwalt, Dietrich Klein, hatte kritisiert, dass in Bremen zu viele Prozesse gegen jugendliche Straftäter eingestellt würden. Und genau das will er jetzt ändern.
Diese Diskussion zeigt, dass eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende Verurteilungsquote - allein das Wort muss man ja erst einmal auf sich wirken lassen - zu völlig irrationalen Reaktionen führen kann.
So hat zum Beispiel der TOA-Bremen im Jahre 2008 einen erheblichen Beitrag zu dieser 'schlechten' Verurteilungsquote geleistet. In vielen hundert Fällen wurde eine für Opfer und Täter gewinnbringende Lösung gefunden. Dass viele dieser Verfahren dann ohne weitere Sanktion eingestellt wurden, trägt dem empirischen Befund (vgl. Vortrag Prof. Rössner auf diesem Weblog) Rechnung, dass es kaum eine Maßnahme gibt, die nachweislich so nachhaltig einen Rückfall vermeidet, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.Ganz im Gegensatz zu der vom Senator und und seinem Leitenden Oberstaatsanwalt geforderten Urteilen, die nicht selten zu weiteren Konflikten mit strafrechtlicher Relevanz führen.
Alternativ wird ein auf soziale Kompetenz aufbauendes Angebot unterbreitet, was die Wiederherstellung des sozialen Friedens fokussiert und auf stigmatisierende und übelzufügende 'Begleitmusik' verzichtet.
In Bremen gibt es offenbar eine gut funktionierende Alternative zum strafgerichtlichen Urteil, und die niedrigen Verurteilungszahlen können dadurch zumindest zum Teil erklärt werden. In der Öffentlichkeit und offenbar auch bis weit in die Staatsanwaltschaft hinein wird offenbar davon ausgegangen, dass in den eingestellten Strafverfahren gar nichts passiert.
Sigmar Gabriel outet sich als 'Kenner' der Materie
Der Bundesumweltminister hat offensichtlich seine ganz eigenen Vorstellungen vom Täter-Opfer-Ausgleich. Dass er sich mit dem politischen Gegner auseinandersetzt, ist ja zu verschmerzen. Aber seine Vorstellungen von einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich können nur kopschüttelnd registriert werden.
So ist es! Die PDS ist nicht im Westen angekommen, sondern Sektierer und Spinner des Westens sind in der PDS angekommen. So ist es ein gelungener Täter-Opfer-Ausgleich, wenn Lafontaine diese Partei anführt, in der Leute wie Ulrich Maurer etwas zu sagen haben.
Die vorausgehende Frage und das ganze Interview können in Welt Online nachgelesen werden.
2. Opferreformgesetz - TOA findet bisher dort keine Erwähnung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 2. Dezember den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht.
Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken.
Quelle: Newsletter des Bundesjustizministeriums
In dieser Presseerklärung werden die Begriffe Täter-Opfer-Ausgleich, Tatausgleich, Mediation, Restorative Justice oder Schadenswiedergutmachung nicht erwähnt. Dabei sehen wir durchaus Handlungsbedarf:
1. europäische Dimension:
der Rahmenbeschluss der EU vom 15. März 2001 zur Stellung des Opfers im Strafverfahren sieht "Mindestrechte" vor, die im gesamten Hoheitsgebiet der EU zu gewährleisten sind. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ihre Gesetze über Strafverfahren so anpassen, dass diese Rechte der Opfer garantiert sind. Dazu zählt auch die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Schlichtung. Laut Artikel 10 müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Schlichtung in Strafsachen gefördert wird und Vereinbarungen zwischen Opfer und Täter im Strafverfahren berücksichtigt werden.
Der Europarat hat im Juni 2006 eine neue Empfehlung in der Frage der Hilfestellung für Opfer von Verbrechen verabschiedet
Er hat dazu aufgerufen, Standards und Verfahren in einzelnen Mitgliedsstaaten kritisch zu überprüfen, allenfalls inhaltliche Mängel oder Mängel bei der Umsetzung zu überdenken, und einen eventuellen Bedarf an zusätzlichen Instrumenten festzustellen.
In Punkt 13 wird ausdrücklich die Mediation als eines der Instrumente erwähnt, die einem Opfer zusätzlichen Nutzen bringen können. Diese sollte entsprechend der Qualitätskriterien der Empfehlung des Europarates zur Mediation in Strafsachen (R (99) erfolgen.
2. Praxis:
Es besteht zunehmend das Problem, dass in kürzester Zeit in Rahmen einer Hauptverhandlung Regelungen vereinbart werden, die dann als Täter-Opfer-Ausgleich anerkannt und im Strafmaß berücksichtigt werden. Das sind leider keine Einzelfälle mehr. Oft ist die Ausgangslage so, dass der Beschuldigte, der die Tat bis zu einem späten Zeitpunkt bestritten hat und nun aufgrund einer erdrückenden Beweislage die Felle davon schwimmen sieht, die Karte 'TOA` aus dem Ärmel zieht. Das Opfer muss sich dann in kürzester Zeit unter hohem Druck entscheiden, ohne zu übersehen, auf was es sich dabei einlässt. Aus Opferschutzgesichtspunkten wäre es daher geboten, eine gesetzliche Regelung zu finden, die den Opfern in dieser Situation eine angemessene Frist zur Information und zur Entscheidung zubilligt.
3. Gesetzestext:
Unter dem Gesichtspunkt der Besserstellung des Opfers im Strafverfahren ist der Aspekt der Information von großer Bedeutung. Es wäre daher wünschenswert, wenn gesetzlich geregelt und verankert würde, dass Opfer über die Möglichkeiten des TOA zu unterrichten sind.
Presseerklärung des Hessischen Justizministers
Hessischer Justizminister Jürgen Banzer: „Die Sichtweise des anderen verstehen ist der
erste Schritt der Aussöhnung. Die Konfrontation mit dem Geschädigten soll bei dem Täter
Veränderungen anregen und die Auseinandersetzung mit der Tat fördern.“
Grüne fordern Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen
Die Landtagsgrünen haben gefordert, den Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen stärker zu fördern und auszubauen. Dies müsse bei den anstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. "Der Täter muss sich mit seiner Straftat auseinandersetzen und Empathie für das Opfer aufbringen. Das wird durch dieses Verfahren gefördert und verschafft dem Opfer in der Regel eine höhere Genugtuung als ein Strafprozess", sagte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg am Freitag in Hannover. Auch der Rechtsfriede könne damit dauerhaft hergestellt werden.
http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/presse/dok/245/245048.html
Justizministerium in Nordrhein-Westfalen will Täter-Opfer-Ausgleich ausbauen
In Ihrem Statement beim Pressefrühstück zum Opferschutz sagte die Justizministerin Müller-Piepenkötter dass die Zahl von 4535 Fällen, die durch einen TOA in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurden noch ausbaufähig sei.
"Zentrale Voraussetzungen dafür sind, dass der TOA in der Öffentlichkeit bekannter wird und er zudem bei Richtern, Staatsanwälten, Polizeibeamten und Rechtsanwälten eine noch größere Akzeptanz findet. Dazu habe ich jetzt ein Maßnahmenbündel geschnürt. Dem liegt ein Konzept des vom Justizministerium geförderten, bundesweit anerkannten Service-Büros für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung in Köln zugrunde, das ich im Frühjahr letzten Jahres in Auftrag gegeben hatte"
