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22. Dezember 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Von der Praxis für die Praxis - TOA-Standards werden gründlich überarbeitet

In einem waren sich die 14 Teilnehmer des vom TOA-Servicebüro organisierten Treffens in Frankfurt/Main einig. Die vorhandenen 5. Auflage TOA-Standards erfüllt ihren Zweck in vollem Umfang. Sie stellt eine hilfreiche Orientierung für die Praxis dar. Auch für die Darstellung des Arbeitsfeldes gegenüber Geldgebern, Kooperationspartnern und Entscheidungsträgern ist sie eine unentbehrliche Stütze. Wenn man bedenkt, dass seit 1994 immer wieder Kolleginnen und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, von der Praxis für die Praxis zu arbeiten und sieht, wie die Ergebnisse ausgefallen sind kann man optimistisch in die Zukunft blicken.

06. Oktober 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Täter-Opfer-Ausgleich für alle Deliktsgruppen möglich

Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen berichtet auf seiner Website auch davon, dass der Täter-Opfer-Ausgleich zum Angebot gehört.

Schade allerdings, dass die Schiedsleute selbst sich auf bestimmte Deliktgruppen beschränken, obwohl das Strafgesetzbuch im einschlägigen § 46a StGB keinerlei Einschränkungen vorsieht.

21. August 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

50 Jahre Bewährungshilfe in Mönchengladbach – TOA gehört zum Repertoire

Die Westdeutsche Zeitung vom 20.08.2008
http://www.wz-newsline.de/index.php?redid=289415
berichtet von einem gut funktionierenden Netzwerk sozialer Hilfen. Dabei gehört der TOA auch zum Angebot.

21. August 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Polizisten diskutierten Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Täter-Opfer-Ausgleich

Das Informations- und Bildungszentrum Gimborn, welches gleichzeitig Teil der International Police Association ist, veranstaltete für Jugendsachbearbeiter bei der Polizei eine Woche zum Jugendstrafrecht. Schwerpunkt war dabei auch der Täter-Opfer-Ausgleich. Neben gut eingespielter Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen für TOA und den Polizeidienststellen, lässt sich auch ein Trend erkennen, dass Polizeibeamte den TOA selbst durchführen und die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellt.