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Todesstrafe und Mediation – Streiflicht eines Kurzbesuches in Taiwan
Taipeh. Eine Stadt, in der auf manchen Qudratkilometern bis zu 30.000 Menschen wohnen. Vollzugsanstalten mit mehr als 5.000 Häftlingen.
Die Haftanstalten sind unvorstellbar sauber, der militärische Drill ist durchweg spürbar. Beim Rundgang mit dem Direktor schallt der Begrüßungsruf in jedem neuen Raum hundertfach eindringlich in den Ohren. Bedrückend der Aufenthalt in der Exekutionshalle. 31 Häftlinge sind landesweit zum Tode verurteilt und wissen nicht, ob und wann eine Vollstreckung erfolgt. Manche von ihnen wollen, dass vollstreckt wird.
Dann das zweitägige Seminar: Die junge freundliche Staatsanwältin, die in der Todesstrafe ein geeignetes Mittel zur Prävention sieht. Frau Chen, die Opferanwältin, die sich für die Todesstrafe ausspricht, weil dadurch erst Opfergerechtigkeit hergestellt werden könne. Über 90 Prozent der Bevölkerung befürworten nach Aussage des Staatssekretärs im Justizministerium die Todesstrafe.
Und die andere Seite: Der überaus freundliche Empfang des Tibet-Befreiungs-Aktivisten Tesering am Flughafen. Die vielen jungen Menschen auf dem Campus, die mit ihrer engagierten Geschäftsführerin Frau Lin von Alliance to End the Death Penalty (TAEDP) gegen die Todestrafe auftreten. Eine Justizministerin Wang, die, - gegen den Trend - beharrlich und diplomatisch an deren Abschaffung mitarbeitet. Die mutige Vertreterin des deutschen Instituts Birgitt Ory – eigentlich die Botschafterin, aber Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen – welche ein T-Shirt mit der Aufschrift 'Stop Death Penalty' trägt.
Und dann das unglaubliche Besipiel eines Brandstifters, durch dessen Tat 16 Menschen sterben mussten. Die Mutter eines Opfers versöhnte sich mit ihm und begleitete und betreute ihn dann bis zur Vollstreckung seines Todesurteils.
Mediation wird in diesem Kontext zum wichtigen Thema. Beide Seiten sehen in ihr eine Möglichkeit, mehr Opfergerechtigkeit zu erreichen und damit die verhärtete Situation zwischen den Fronten aufzuweichen.
Waage Hannover e.V. als anerkannte Gütestelle zugelassen
Vor einigen Tagen wurde die Waage Hannover e.V. vom Niedersächsischen Justizministerium als "anerkannte Gütestelle" zur außergerichtlichen Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten zugelassen. Damit können Beteiligte eines Streites ihre Konflikte nicht nur einvernehmlich und verbindlich im Rahmen einer Mediation regeln, sondern im Hinblick auf den Streitgegenstand u.a. auch einen Vollstreckungstitel ohne ein gerichtliches Streitverfahren erwerben.
Die Waage Hannover e.V. ist - abgesehen von den Schlichtungsstellen der berufsständischen Verbänden und Kammern, Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten/Anwaltsvereinen - bundesweit wohl die erste gemeinnützige Mediationsstelle, die als anerkannte Gütestelle zugelassen wurde.
Täter-Opfer-Ausgleich im Kriminalfilm
In dem Fernsehfilm des ZDF Schlaflos aus der Serie "Der Kriminalist" wird der Täter-Opfer-Ausgleich geschildert und ist ein wesentlicher Bestandteil der Handlung. Auch wenn der Vermittler als einer der Hauptverdächtigen eine mehr als zwielichtige Rolle spielt und der Täter-Opfer-Ausgleich aus unerfindlichen Gründen gefilmt und den Polizisten zur Auswertung vorliegt, wird der TOA erstmalig im Rahmen eines Spielfilms einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
Aus dem Inhalt:
Leonie Bergan war Opfer eines Verkehrsunfalls, den Robert zu verantworten hatte. Im Täter-Opfer-Ausgleich ist sie dem verschlossenen, jungen Mann persönlich begegnet.
Immere dasselbe - Presse zeichnet verzerrtes Bild der Kriminalität
Die Südwest-Presse titelt am 28.10.2008 "Mehr junge Gewalttäter" und schafft damit ein Bild, das Schlimmstes befürchten lässt und Ängste schürt. Erst wenn man den Artikel aufmerksam liest, wird diese reißerische These nicht nur relativiert, sondern selbst von Justizminister Goll in Frage gestellt. Er wird wie folgt zitiert:
Bundesministerium der Justiz veröffentlicht TOA Statistik
Das Bundesjustizministerium hat am 22. Oktober 2008 die Auswertung der Bundesweiten TOA-Statistik bis zum Jahrgang 2005 vorgelegt:
Im untersuchten Zeitraum konnte in über 80% der Fälle, in denen es zu Ausgleichsbemühungen kam, eine einvernehmliche, abschließende Regelung getroffen werden. Zu ca. 90% wurden die vereinbarten Leistungen von dem Beschuldigten vollständig oder teilweise erfüllt. Ganz überwiegend wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die gesamte Bericht der TOA-Forschungsgruppe kann unter auf der Website des BMJ nachgelesen werden
Entsteht Einsicht im Täter-Opfer-Ausgleich?
In Ihrem Buch Einsicht in Gewalt ist die Psychologin Svenja Taubner am Beispiel adoleszenter Gewaltstraftäter der Frage nachgegangen, ob im Täter-Opfer-Ausgleich Einsicht entsteht.
"Ratgeber Recht" zu Nachbarschaftsstreitigkeiten im Täter-Opfer-Ausgleich
Am Mittwoch, den 15.10.08 sendet der Radio Sender NDR 1 um 20:00 in der Sendung "Ratgeber Recht" ein Interview mit Christian Richter, einem dem erfahrensten TOA-Vermittler aus Hannover und einem Klienten von ihm zum Thema Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Bundesjustizministerin Zypries bei TOA-Tagung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Täter-Opfer-Ausgleich veranstalten am 30. und 31. Januar 2009 in Berlin eine Tagung zum Täter-Opfer-Ausgleich und dessen Bedeutung im nationalen und Internationalen Kontext. So namhafte Referenten wie Nils Christie aus Norwegen und Christa Pelikan aus Österreich haben bereits zugesagt.
Die politische Bedeutung der Tagung wird dadurch unterstrichen, dass die Bundesjustizministerin Zypries ebenfalls an der Tagung teilnehmen wird.
Täter-Opfer-Ausgleich für alle Deliktsgruppen möglich
Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen berichtet auf seiner Website auch davon, dass der Täter-Opfer-Ausgleich zum Angebot gehört.
Schade allerdings, dass die Schiedsleute selbst sich auf bestimmte Deliktgruppen beschränken, obwohl das Strafgesetzbuch im einschlägigen § 46a StGB keinerlei Einschränkungen vorsieht.
Täter-Opfer-Ausgleich häufig falsch dargestellt
Der § 46a StGB unterscheidet zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung. Voraussetzung für das Vorliegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist ein kommunikativer Prozess zwischen Opfer und Täter, zu der beide ihr Einverständnis abgegeben haben und der unter fairen Rahmenbedingungen stattfinden muss.