Weblog von Ilka Schiller
Täter-Opfer-Ausgleich ... ein schlechter Witz?
Liest man in dem Artikel in dem Internetportal der WAZ Mediengruppe, so fragt man sich, ob man über die Täter lachen oder mit ihnen weinen soll. Und mitten drin ein Täter-Opfer-Ausgleich, den ein Anwalt mutmaßlich dazu nutzen wollte, um „bei den Richtern positiv zu punkten“.
Die Ironie, die ich zwischen den Zeilen lese, lässt für mich fast keinen anderen Schluss zu: Na Gott sei Dank, dass die Richter da nicht weich geworden sind, sondern alle Täter hinter Gitter gebracht haben!
Ich frage mich: Was soll ich als Leser dieses Artikels über Täter-Opfer-Ausgleich denken? Ganz einfach, ich würde denken, dass diese Maßnahme dazu dient, den Tätern eine Möglichkeit zu bieten, sich freizukaufen. Es würde mich ärgern und die vermeintliche Ironie, würde auch in mein Denken Einzug halten.
Aus meiner langjährigen Vermittlungsarbeit weiß ich, dass ein fachlich ausgereifter Täter-Opfer-Ausgleich den Opfern nicht im Gerichtssaal per Brief aufgezwungen wird. Er setzt eine freiwillige und in einem neutralen Rahmen geschützte Teilnahme von Täter und Opfern voraus. Das Ergebnis eines gelungenen Ausgleiches ist nicht von einem Anwalt vordiktiert, sondern das Ende eines fachlich begleiteten Aushandlungsprozesses.
Immer wieder wird diese Maßnahme im besten Falle falsch verstanden. Leider hinterlässt so etwas immer einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit. Es bleibt der schale Eindruck, dass die Täter sich im Rahmen eines Ausgleiches aus der Verantwortung schleichen können und die Opfer, im Gerichtssaal überrumpelt, zu ihrem "Glück" gezwungen werden.
Doch tatsächlich soll es darum gehen, dass die Täter sich ihrer Verantwortung stellen, aus Einsicht heraus eine Wiedergutmachung leisten möchten und auf dieser Grundlage die Opfer bereit und in der Lage sind, eine Entschuldigung anzunehmen.
Eine derartige Basis schafft man nur über einen kommunikativen Prozess, wie er in der Regel zum Täter-Opfer-Ausgleich dazu gehört. Der Artikel hinterlässt zumindest den Eindruck, dass dies hier nicht geglückt ist.
„U-Bahn-Schläger trifft Opfer - Gerechtigkeit statt Haftstrafe“
Stern-Online beschreibt einen gelungenen TOA in einem gelungenen Artikel
U-Bahn-Überfälle standen in den vergangenen Monaten immer wieder im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Ihre Brisanz erhalten sie auch dadurch, dass das Geschehen oftmals gefilmt und dann sichtbar und immer wieder vor Augen geführt werden kann. Sichtbar miterlebte Gewalt berührt den Menschen unmittelbarer, als eine Erzählung. Sie betrifft ganz direkt.
Umso überraschender erscheint es, wenn dann ein Opfer bereit ist, sich mit dem Täter an einen Tisch zu setzen und das Erlebte zu reflektieren. Manchem, der von außen die Gewalt erlebt, weil er sie im Film gesehen hat, wird es schwer fallen, dies zu verstehen, und es vielleicht sogar als Zumutung empfinden.
Und doch war Dieter P. genau dazu bereit, und er sagt sogar: "Ich wollte den Täter kennen lernen. Ich wollte hören, warum er mich geschlagen hat. Ich wollte dieses Gespräch, um das Erlebte besser für mich verarbeiten zu können."
Der Artikel spricht in seiner Überschrift von „Gerechtigkeit statt Haftstrafe“. Sie spiegelt die empfundene Wirklichkeit der direkt Betroffenen wider und trifft sehr genau das, was man als Außenstehender sich oft nicht vorstellen oder gar nachempfinden kann.