Mediatoren-Netzwerk beschreibt Täter-Opfer-Ausgleich als Randbereich
Die Antwort, warum das so ist, bleiben die Verfasser der Website des Mediatoren-Netzwerks in Heilbronn allerdings weitgehend schuldig. Zahlenmäßig kann es ja wohl kaum gemeint sein, wenn man bedenkt, dass bundesweit jährlich mehr als 20 000 Mediationen im Strafrecht stattfinden. Gibt es das in einem anderen Bereich der Mediation?
Also inhaltlich und methodisch? Sicher gibt es Unterschiede! Die fallen bei einer genauen Betrachtung aber eher graduell und nicht prinzipiell aus. Die 'Gleichheit der Parteien' (was ist das eigentlich genau?) bei einen TOA grundsätzlich zu verneinen und gleichzeitig für alle anderen Mediationsbereiche als immer gegeben anzusehen, erscheint uns ziemlich praxisfern.
Abschließend der fast tautologische Satz:
Grundsätzlich eignet sich ein TOA am ehesten bei geringerfügigen Straftaten, es empfiehlt sich jedoch stets eine Einzelfallprüfung.
Wir schlagen vor, zukünftig mit statt über Opfer von Straftaten zu reden. Die können in der Regel sehr gut entscheiden, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich - unabhängig von der Schwere der Straftat - in Frage kommt.
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vor 17 Wochen 6 Tage