Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur im Bagatellbereich!

04. November 2011 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Es tut schon langsam weh, wenn ausgewiesene Fachleute nicht nachlassen, den Täter-Opfer-Ausgleich als eine Maßnahme zu beschreiben, die ausschließlich im Bereich der Bagatellkriminalität anzusiedeln sei. Ganz so, als gäbe es den § 46 a StGB überhaupt nicht.

In der Rhein-Neckar-Zeitung von heute heißt es dazu:

Andreas Schlett, Direktor des Amtsgerichts Wiesloch, sieht den Rückgang der Fälle beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht als besonders dramatisch an. "Der Rückgang kann viele Ursachen haben", erläuterte er. So kommt der Täter-Opfer-Ausgleich nur bei Beleidigungen oder leichten Körperverletzungen überhaupt in Frage. Zusätzlich muss der Täter zu diesem Ausgleich freiwillig bereit sein - und auch die Staatsanwaltschaft muss dies unterstützen.