Weniger Täter-Opfer-Ausgleiche im Land Sachsen-Anhalt

31. Mai 2010 (Tatausgleich und Konsens e.V.)
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Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 25.05.2010

Die Möglichkeit zum Täter-Opfer-Ausgleich ist 2009 in Sachsen-Anhalt seltener genutzt worden als zuvor. Dieser bietet die Chance, auf freiwilliger Basis einen Konflikt außergerichtlich zu lösen. «Die Tendenz ist fallend. 2009 hatten wir 1137 Fälle, in den Jahren zuvor waren es immer mehr als 1300», sagte die stellvertretende Leiterin des Projekts beim Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe (LVSB), Melanie Kaulisch, der Nachrichtenagentur dpa. Einen Grund für den Rückgang könne sie aber nicht nennen. «Seitens der Staatsanwälte haben wir ausreichend Stütze.» Die meisten Fälle würden den Schlichtern von den Staatsanwaltschaften zugewiesen.
Laut Kaulisch arbeiten rund 20 professionelle Schlichter an 14 landesweiten Projektstandorten. Ziel ist eine von beiden Seiten akzeptierte Wiedergutmachung des Schadens, der durch eine Straftat entstanden ist. «Es gibt immer wieder Fälle, die scheitern, aber wir haben eine relativ gute Quote von rund drei Viertel», sagte Kaulisch. Der Täter-Opfer-Vergleich sorgt nach verschiedenen Taten dafür, dass die Interessen der Opfer gewahrt werden und Täter eine Wiedergutmachung leisten können.
«Am häufigsten sind Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Diebstahl und Betrug», sagte Kaulisch. Oft entschuldigen sich die Täter bei den Opfern - 2009 war das 708 Mal der Fall. «Relativ häufig gibt es eine Schadenersatzlösung.» Ausgemacht wurden im vergangenen Jahr bei 778 geschlichteten Fällen insgesamt gut 78 400 Euro Schadenersatz und 46 500 Euro Schmerzensgeld. 37 Mal wurden entwendete Dinge zurückgegeben. Oft erbringt der Täter laut Kaulisch eine Arbeitsleistung für Dritte.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich besteht aus mindestens drei Treffen: Erst gibt es ein Einzelgespräch mit dem Täter, dann eines mit dem Opfer, wenn beide zustimmen, treffen sie begleitet vom Schlichter aufeinander. Allerdings ist das Verfahren noch immer nicht ausreichend bekannt, beklagte Kaulisch. «Viele Leute wissen gar nicht, dass die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht.»