Auge um Auge, Zahn um Zahn - kein Freifahrschein für Racheengel

16. November 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)
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Wer kennt ihn nicht, diesen Satz: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und die meisten Denken dabei an die Rechtfertigung von Rache und Gewalt. Dabei verhält es sich genau umgekehrt.

Nicht die willkürliche, unbegrenzte Rache, sondern das Gebot einer Verhältnismäßigkeit der Reaktion ist Essenz dieser Aussage.

Wikipedia meint dazu:

Übersetzt als Auge um Auge, oft zusammen mit Zahn um Zahn, wird das Teilzitat meist als Anweisung an das Opfer oder seine Vertreter aufgefasst, dem Täter Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen“ bzw. sein Vergehen zu sühnen („wie du mir, so ich dir“). Jedoch widerspricht der biblische Kontext dieser Auslegung.

Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio: Vergeltung) einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.

Die Kornwestheimer Zeitung vom 6.11.2009 stellt einen Bezug zum Täter-Opfer-Ausgleich her. Wie man ergänzend auf der Website der Heidelberger Universität nachlesen kann, sind auch renommierte Zeitschriften nicht dagegen gefeit, diesen Irrtum weiter zu verbreiten.