Qualitätsstandards für fachgerechten Täter-Opfer-Ausgleich in der 6. Auflage

03. November 2009 (Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.)

Am 2. Oktober 2009, auf dem Fachtag Täter-Opfer-Ausgleich, veranstaltet von Tatausgleich und Konsens e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft TOA des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. wurde die 6. überarbeitete Auflage der TOA-Standards vorgestellt.

Täter-Opfer-Ausgleich

Gegenüber dem traditionellen Ansatz, in der Reaktion auf Straftaten, den Täter, gemäß seiner Schuld, durch ein Gericht zu bestrafen, will der Täter-Opfer-Ausgleich Geschädigte und Täter, aktiv in den Prozess der Wiederherstellung des sozialen Friedens einbeziehen.

Oberste Priorität hat dabei die Freiwilligkeit der Teilnahme für die Geschädigten und Täter. Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu bearbeiten und die Folgen der Tat auszugleichen und Schaden wieder gutzumachen.

Um diese Arbeit im Spannungsfeld zwischen Verursachern von Straftaten und Geschädigten zu leisten sind bestimmte Parameter in den Bereichen Konzeption, Organisation und praktischer Arbeit von den Einrichtungen vorzuhalten.

Standards

Diese Standards für die TOA-Einrichtungen sind 1994 von Praktikerinnen und Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Redaktionsgruppe ist seinerzeit von den Mitgliedern der „Herbsteiner Konferenz“, einer freien Vereinigung von Mediatoren im Strafrecht, beauftragt worden. Zwischenzeitlich hat die Nachfolgeorganisation, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., gemeinsam mit dem Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich der DBH, die Betreuung der TOA-Standards übernommen. Eine unabhängige Redaktionsgruppe hat in den letzten 12 Monaten die 5. Auflage der TOA-Standards überarbeitet.

Diese nunmehr 6. überarbeitete Auflage zeichnet sich durch Straffung und Fokussierung der Inhalte auf den aktuellen Stand einer sachgerechten und reflektierten TOA-Praxis aus. Besonders im Bereich der Opferinteressen wird die Freiwilligkeit der Teilnahme von Geschädigten klarer formuliert und es wird klargestellt, dass eine Traumatisierung der Geschädigten, eine Teilnahme am TOA ausschließt.
Freiwilligkeit der Teilnahme bedeutet auch, dass Geschädigte sich nicht unter Zeitdruck, z.B. im Gerichtssaal, für einen TOA entscheiden müssen. Die TOA-Standards definieren eine angemessene Frist und die Information und Beratung durch unparteiische Dritte als Standard für Täter-Opfer-Ausgleich.

Orientiert an den Grundprinzipien der Mediation ist die 6. Auflage der TOA-Standards der 1. Auflage treugeblieben. Aber die Straffung und Konzentration auf das Wesentliche stärken die Standards als Instrument der Qualitätssicherung.