Rechtsanwälte entdecken Täter-Opfer-Ausgleich

23. Juli 2009 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Man würde es unter der Rubrik nicht erwarten. Aber der Rechtstipp unter www.Anwalt.de empfiehlt den Täter-Opfer-Ausgleich als Strategie zur Vermeidung des Entzugs eines Jagdscheins nach einer Straftat.

Vor einer strafrechtlichen Verurteilung müssen deshalb geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine Verurteilung zu weniger als 60 Tagessätzen. In Betracht kommt vor allem ein Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solches Verfahren wird mit Hilfe moderner Methoden der Konfliktlösung, wie der Mediation, durchgeführt. Das Strafverfahren selbst kann für die Dauer eines solchen Verfahrens ausgesetzt werden. Wenn ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer erreicht wird, bleibt nur der Strafanspruch des Staates, um allgemein abzuschrecken vor der Begehung weiterer Straftaten

Es nicht zu kritisieren, wenn Anwälte den TOA zunehmend entdecken und ihn ihren Mandanten als eine Strategie zur Einstellung und Strafmilderung empfehlen. Man sollte da nicht zu moralisch herangehen und nicht überprüfbare Kriterien, wie Reue und dergleichen ins Feld führen. Es ist legitim, sich die besten Voraussetzungen für eine milde Verurteilung im Strafverfahren zu verschaffen. Diese Motivation schließt eine befriedigende Konfliktschlichtung und eine angemessene Wiedergutmachung ja nicht aus. Mehr denn je ist aber darauf zu achten, dass die Geschädigten in dieser Situation eine angemessene Frist zur Information und zur Entscheidung zugebilligt bekommen und eine neutrale Person den Täter-Opfer-Ausgleich durchführt.