Täter-Opfer-Ausgleich gegen den Willen des Opfers nicht möglich!
Unweigerlich fallen einem die Textzeilen eines Liedes von Hannes Wader ein:
das ist doch ewig lange her, ist vergessen, das gab's mal, das gibt's heut' nicht mehr... so sollte man meinen, und doch - so was gibt es noch, so was gibt es
noch....
Glaubt man dem Artikel der Bietigheimer Zeitung vom 12.02.2009, dann hat nämlich ein Jugendrichter das Opfer und den Täter mit einem Beschluss zum Täter-Opfer-Ausgleich "gezwungen".
Zwar kann der Richter dem Täter nach § 10 JGG die Weisung erteilen sich um einen Ausgleich zu bemühen. Auch sind die Staatsanwaltschaft und das Gericht nach § 155a StPO gehalten, bei Eignung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinzuwirken. Die Eignung hängt aber ausdrücklich und damit ganz entscheidend von der Bereitschaft des Opfers ab. Gegen seinen Willen ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich.