Justizsenator und Leiter der Staatsanwaltschaft in Bremen auf einer Wellenlänge
In jüngster Zeit machte der Leitende Oberstaatsanwalt von Bremen von sich reden. In den Nachrichten vom 22.01.2009 in Radio Bremen ist dazu nachzulesen:
Strafverfahren gegen jugendliche Gewalttäter sollen in Bremen künftig öfter mit einer Verurteilung enden. Für einen entsprechenden Vorstoß des leitenden Bremer Oberstaatsanwaltes hat sich jetzt Justizsenator Ralf Nagel (SPD) stark gemacht. Bislang werden solche Verfahren in Bremen häufig eingestellt. Ein Verfahren kann nur eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. "Diese wird ihre Praxis der Zustimmung jetzt ändern", heißt es in der Pressemitteilung der Justizbehörde. Der Leitende Bremer Oberstaatsanwalt, Dietrich Klein, hatte kritisiert, dass in Bremen zu viele Prozesse gegen jugendliche Straftäter eingestellt würden. Und genau das will er jetzt ändern.
Diese Diskussion zeigt, dass eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende Verurteilungsquote - allein das Wort muss man ja erst einmal auf sich wirken lassen - zu völlig irrationalen Reaktionen führen kann.
So hat zum Beispiel der TOA-Bremen im Jahre 2008 einen erheblichen Beitrag zu dieser 'schlechten' Verurteilungsquote geleistet. In vielen hundert Fällen wurde eine für Opfer und Täter gewinnbringende Lösung gefunden. Dass viele dieser Verfahren dann ohne weitere Sanktion eingestellt wurden, trägt dem empirischen Befund (vgl. Vortrag Prof. Rössner auf diesem Weblog) Rechnung, dass es kaum eine Maßnahme gibt, die nachweislich so nachhaltig einen Rückfall vermeidet, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.Ganz im Gegensatz zu der vom Senator und und seinem Leitenden Oberstaatsanwalt geforderten Urteilen, die nicht selten zu weiteren Konflikten mit strafrechtlicher Relevanz führen.
Alternativ wird ein auf soziale Kompetenz aufbauendes Angebot unterbreitet, was die Wiederherstellung des sozialen Friedens fokussiert und auf stigmatisierende und übelzufügende 'Begleitmusik' verzichtet.
In Bremen gibt es offenbar eine gut funktionierende Alternative zum strafgerichtlichen Urteil, und die niedrigen Verurteilungszahlen können dadurch zumindest zum Teil erklärt werden. In der Öffentlichkeit und offenbar auch bis weit in die Staatsanwaltschaft hinein wird offenbar davon ausgegangen, dass in den eingestellten Strafverfahren gar nichts passiert.