Entsteht Einsicht im Täter-Opfer-Ausgleich?

21. Oktober 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

In Ihrem Buch Einsicht in Gewalt ist die Psychologin Svenja Taubner am Beispiel adoleszenter Gewaltstraftäter der Frage nachgegangen, ob im Täter-Opfer-Ausgleich Einsicht entsteht.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren der Straffälligenhilfe, das darauf abzielt, die Einsicht eines Täters in das Unrecht seiner Tat und die Konsequenzen für das Opfer zu stärken. In der bislang vorliegenden Literatur wird als Grundvoraussetzung eines gelungenen Ausgleiches der Einsichtswille des Täters genannt. Vor dem Hintergrund internationaler Gewaltforschung ist eine prinzipielle Einsichtsfähigkeit bei Gewaltstraftätern jedoch zu bezweifeln. In Rahmen einer Pionierstudie werden die Einsichtsfähigkeiten adoleszenter Gewaltstraftäter untersucht, die an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen. Die statistische und qualitative Analyse zeigt, dass die Einsichtsfähigkeiten der Beschuldigten einen Einfluss auf die Verarbeitung der Tat haben und auch beeinflussen, in welcher Weise die Teilnehmer von dem Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs profitieren. Es wird vor dem Hintergrund der Ergebnisse empfohlen, adoleszente Gewaltstraftäter hinsichtlich ihrer Einsichtsfähigkeiten zu differenzieren, um geeignete Interventionsformen zu entwickeln.

Monatszeitschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Jahrgang 2008 Heft 4