Wiedergutmachung im Gericht - Kein Täter-Opfer-Ausgleich nach Bundesweiten Standards

14. September 2008 (Tatausgleich und Konsens e.V.)

Die Mitteldeutsche Zeitung vom 28.08.2008 berichtet in dem Artikel Nach dubiosem Auto-Deal zur Kasse gebeten:

Mit einer Art Täter-Opfer-Ausgleich ist am Donnerstag im Sangerhäuser Amtsgericht ein Betrugsprozess um einen Autokauf zu Ende gegangen. Bezahlt der 25-jährige Angeklagte einen Teil des Schadens sowie 300 Euro an den Kinderschutzbund, werden die Akten in einem halben Jahr endgültig geschlossen...

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Gerichte sich zunehmend auch für eine Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten durchringen können. Mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, der den Standards seriöser Vermittlung entspricht, hat das nichts zu tun.

Dann müsste der Geschädigte seinen Interessen Ausdruck verleihen und in einem Verhandlungsprozess auch wahrnehmen können.