Christian Hilgartner - Chancen und Risiken strafrechtlicher Wiedergutmachung für die Verteidigung
Die Abhandlung widmet sich einem gleichermaßen grundsätzliches wie aktuellen Thema. Das Strafrecht ändert sich: Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich haben seit etwa Mitte der 1980er Jahre, zunächst im Jugendstrafrecht – erprobt durch Modellprojekte – und später auch Eingang in die Rechtspraxis des Erwachsenenstrafrecht gefunden. Im Kontext des Verbrechensbekämpfungsgesetzes hat die Idee konstruktiver Tatverarbeitung 1994 durch Einfügung des § 46a StGB als materielle Kernnorm strafrechtlicher Wiedergutmachung normative Umsetzung erfahren. Die Rechtsinstitute Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung gewinnen seitdem an Bedeutung. Für die Strafverteidigung eröffnen sich damit neue Perspektiven. Will der Strafverteidiger die Möglichkeiten dieser modernen Rechtsinstitute zum Wohle des Mandanten nutzen, muss er die Optionen nicht allein sinnvoll in die Verteidigungskonzeption einbauen. Er muss auch die mit der Wahrnehmung verbundenen Risiken kennen