Weblog von Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.
Stellenangebot
Die TOA Fachstelle Münster sucht zum 15.04.2010 eine Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagogen oder vergleichbare Qualifikation für die Durchführung des Täter - Opfer - Ausgleichs im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (Mediation in Strafsachen).
Zusatzausbildung oder die Bereitschaft zur Qualifizierung als Konfliktberater oder gleichwertige Qualifikation ist erforderlich.
Arbeitszeit: 19,5 Std./Wo
Bewerbungsschluß ist der 26.02.2010
Weitere Informationen:
Verein sozial-integrativer Projekte e.V., Frau Petra Rohland
Wasserstr. 9
48147 Münster
Tel: 0251-55123
www.vip-muenster.de
Qualitätsstandards für fachgerechten Täter-Opfer-Ausgleich in der 6. Auflage
Am 2. Oktober 2009, auf dem Fachtag Täter-Opfer-Ausgleich, veranstaltet von Tatausgleich und Konsens e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft TOA des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. wurde die 6. überarbeitete Auflage der TOA-Standards vorgestellt.
Täter-Opfer-Ausgleich
Gegenüber dem traditionellen Ansatz, in der Reaktion auf Straftaten, den Täter, gemäß seiner Schuld, durch ein Gericht zu bestrafen, will der Täter-Opfer-Ausgleich Geschädigte und Täter, aktiv in den Prozess der Wiederherstellung des sozialen Friedens einbeziehen.
Oberste Priorität hat dabei die Freiwilligkeit der Teilnahme für die Geschädigten und Täter. Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu bearbeiten und die Folgen der Tat auszugleichen und Schaden wieder gutzumachen.
Um diese Arbeit im Spannungsfeld zwischen Verursachern von Straftaten und Geschädigten zu leisten sind bestimmte Parameter in den Bereichen Konzeption, Organisation und praktischer Arbeit von den Einrichtungen vorzuhalten.
Standards
Diese Standards für die TOA-Einrichtungen sind 1994 von Praktikerinnen und Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Redaktionsgruppe ist seinerzeit von den Mitgliedern der „Herbsteiner Konferenz“, einer freien Vereinigung von Mediatoren im Strafrecht, beauftragt worden. Zwischenzeitlich hat die Nachfolgeorganisation, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., gemeinsam mit dem Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich der DBH, die Betreuung der TOA-Standards übernommen. Eine unabhängige Redaktionsgruppe hat in den letzten 12 Monaten die 5. Auflage der TOA-Standards überarbeitet.
Diese nunmehr 6. überarbeitete Auflage zeichnet sich durch Straffung und Fokussierung der Inhalte auf den aktuellen Stand einer sachgerechten und reflektierten TOA-Praxis aus. Besonders im Bereich der Opferinteressen wird die Freiwilligkeit der Teilnahme von Geschädigten klarer formuliert und es wird klargestellt, dass eine Traumatisierung der Geschädigten, eine Teilnahme am TOA ausschließt.
Freiwilligkeit der Teilnahme bedeutet auch, dass Geschädigte sich nicht unter Zeitdruck, z.B. im Gerichtssaal, für einen TOA entscheiden müssen. Die TOA-Standards definieren eine angemessene Frist und die Information und Beratung durch unparteiische Dritte als Standard für Täter-Opfer-Ausgleich.
Orientiert an den Grundprinzipien der Mediation ist die 6. Auflage der TOA-Standards der 1. Auflage treugeblieben. Aber die Straffung und Konzentration auf das Wesentliche stärken die Standards als Instrument der Qualitätssicherung.
Mitgliederversammlung der BAG - TOA e.V. tagte am 02.10.09 in Mainz
Die BAG-TOA e.V. verabschiedete den Entwurf der 6. überarbeiteten Fassung der TOA-Standards auf der Mitgliederversammlung am 02.10.09 in Mainz, nachdem die breite Fachöffentlichkeit die Möglichkeit der Ergänzung hatte und diese durch Arend Hüncken eingearbeitet worden sind.
Der Vorstand der BAG-TOA e.V. wurde tournusgemäß neu gewählt: Es bleiben der 1. Vorsitzende Christian Richter (Hannover), die 2. Vorsitzende Astrid Achterberg (Miesbach), der Beisitzer Arend Hüncken (Alfeld) im Amt. Neu hinzu kamen als Beisitzerin Angela Erdt (Potsdam) und als Kassenführerin Ursula Scheel (Hannover). Ein herzlicher Dank ging an Werner Einig (Koblenz) und Bettina Huppert-Hingst (Saalfeld) für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren.
Auf der Mitgliederversammlung der BAG-TOA e.V. wurde die überarbeitete bundesweite Statistik von Thorsten Lühr vorgestellt. Es gibt zur Zeit einen Probelauf in 3 Fachstellen. Ab Januar 2010 soll die bundesweite TOA-Statistik für alle TOA Einrichtungen nutzbar sein. Mit dieser Version können die Fachstellen auch ihre eigene Jahresstatistik auswerten.
Die BAG-TOA e.V. erhofft sich eine rege Teilnahme der Mitglieder, damit es eine Übersicht über die bundesweit abgeschlossenen TOA - Fälle geben kann.
Das Gütesiegel hat sich bewährt. Viele Einrichtungen nutzten es für ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Die ersten Fachstellen werden im Frühjahr 2010, also nach 5 Jahren, erneut in einem vereinfachten Verfahren überprüft, damit sie das Gütesiegel der BAG - TOA e.V. weiterhin verwenden können.